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In einer Studie befassen sich Wissenschaftler  der Fachhochschule Potsdam mit den Auswirkungen, die das Zuwanderungsgesetz in Brandenburg haben wird. Brandenburg ist eines der Bundesländer mit größeren Strukturproblemen - von Arbeitslosigkeit über Geburtenstagnation bis zur Abwanderung Jugendlicher aus den Randgebieten. Unter Leitung  von Professor Peter Knösel untersucht der Fachbereich Sozialwesen der FH, ob Zuwanderung von Asylsuchenden, von jungen Leuten aus EU-Ländern, von Familienmitgliedern türkischer, jugoslawischer oder vietnamesischer Migranten den Bevölkerungsrückgang stoppen oder mindern kann.

Ausländer, die erwerbslos oder sozialhilfebedürftig sind, sehen sich seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 mit zahlreichen gravierenden Änderungen konfrontiert. Zum ersten ist seit diesem Tag das unter Hartz IV bekannte ?Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt? in Kraft, mit dem in der ?wohl umfassendsten Reform am Arbeitsmarkt? Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt werden. Zum zweiten greifen ab dem 1.1.2005 die Neuerungen des Zuwanderungsgesetzes, das das bisher geltende Ausländergesetz ablöst. Für Ausländer, die Sozialleistungen erhalten, ist seit dem 1. Januar 2005 daher ein besonderes Maß an Flexibilität erforderlich, sich auf eine neue gesetzliche Grundlage ihrer Situation einzustellen. Dies ist insofern von besonderer Bedeutung als die Existenzgrundlage dieser Menschen und die Möglichkeit für sie, im Land zu bleiben, sich frei zu bewegen und zu arbeiten, von diesen gesetzlichen Regelungen abhängt.

Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration stellt auf seinen Internetseiten unter Berlin.de einen Ratgeber in ausländerrechtlichen Rechtsfragen zur Verfügung. Darin werden Fragen rund um das Zuwanderungsgesetz sowie Änderungen des SGB und anderer Gesetze behandelt. Die bisherigen Veröffentlichungen: "Asyl in Berlin", "Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht", "Ehen zwischen Deutschen und Ausländern", "Freizügigkeit in Europa" entsprechen daher nicht mehr der aktuellen Rechtslage.

Luxemburg/Brüssel/Berlin - UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers hat am Wochenende eindringlich größere Anstrengungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezüglich der Ansiedlung von Flüchtlingen - im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention - gefordert. Es müsse ein Resettlement Program aufgelegt werden, das die Aufnahme von mehr Flüchtlingen in Europa vorsehe. Gleichzeitig versuchten die Teilnehmer an dem informellen Ratstreffen, darunter Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der Debatte um eine gemeinsame europäische Asylpolitik neue Impulse zu geben.

Potsdam/Berlin - Die  Landesregierung Brandenburg gab letzte Woche ihre Absicht bekannt, auf Bundesebene dafür eintreten  zu wollen, dass das heimliche Beschaffen (Erwerb) einer zweiten (doppelten) Staatsbürgerschaft erschwert werde. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU)  wies darauf hin, dass den deutschen Behörden derzeit keine Informationen über die Einbürgerung eines deutschen Staatsangehörigen in einem ausländischen Staat erhielten. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht stehe einer doppelten  Staatsbürgerschaft aber ablehnend gegenüber, weshalb sich der Aufenthaltsstatus von "Doppelstaatern" nach Ausländerrecht zu  richten habe.

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