Rechtsprechung LSG Hessen, 01.03.2006, L2R 225/05: Geburtsdatum, Migranten
Hessisches Landessozialgericht: Erste Angabe des Geburtsdatums entscheidet
Die Praxis in Behörden und Gerichten kennt das Problem: viele Migrantinnen und Migranten kennen ihr genaues Geburtsdatum nicht; vereinzelt machen sie auch absichtlich falsche Angaben. Soweit sie ihr Alter tatsächlich nicht kennen, liegt dies oftmals daran, dass ihre Personenstandsdaten beispielsweise aufgrund schlechter Behördenpraxis, fehlender Infrastruktur oder lückenhafter Rechtsvorschriften in ihrem Herkunftsland nicht vollständig belegbar sind. Medizinisch ist dem Problem nur bedingt beizukommen, da es bislang nicht möglich ist, das Alter lebender Personen eindeutig festzustellen. Ärztliche Gutachten sind daher als Erkenntisquelle nur bedingt tauglich.