Bleiberecht, VG Darmstadt, Art. 8 EMRK, Schutz des Privatleben
Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet
Die 4. und 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt haben in zwei Entscheidungen - Urteil vom 22.11.2005 und Beschluss vom 21.12.2005 - die Rückführung von Familien nach Serbien und Montenegro für unzulässig erklärt, wenn diese in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht faktisch in die Bundesrepublik Deutschland und die hier herrschenden Lebensverhältnisse integriert sind.