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Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für alle Fragen des Deutschen Ausländerrechts und Europäischen Migrationsrechts. Sie erhalten von diesen Rechtsanwälten indivuelle Rechtsberatung zu Fragen rund um Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Staatsbürgerschaft, Beschäftigung, Familienzusammenführung, Ausweisung, Visumsverfahren, Integrationskurse, Zuwanderungsgesetz, Beschäftigungsverordnung, Dienstleistungsfreiheit etc. Wenden Sie sich an den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin in Ihrer Nähe.

 


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Rechtsanwaltskanzlei Kugler, Cassel, Andersson

Rechtsanwälte Roland Kugler, Ulrich M. Cassel, Maria Andersson

Landhausstr. 68, 70 190 Stuttgart

Telefon: 0711 - 2 85 93 31
Telefax: 0711 - 2 85 96 35

Email:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Der Service der Kanzlei

Wir sind eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten.

Neben der umfassenden beratenden und gerichtlichen Mandantenbetreuung bearbeiten wir besonders Fälle mit den Schwerpunkten

  • Aufenthaltsrecht ( Familiennachzug, Ausweisungen, Arbeitsgenehmigungen )
  • Staatsangehörigkeitsrecht ( Einbürgerung )
  • Asyl- und Flüchtlingsrecht
  • Familienrecht mit Bezug zum Ausländerrecht ( Ausländische und deutsch-ausländische Scheidungen, Sorgerechts- und Adoptionsverfahrenverfahren )
  • Strafverteidigungen von Ausländern
  • Wehrrecht
  • Sozialversicherungsrecht

 

Die Menschen in der Kanzlei

Rechtsanwalt Roland Kugler ist seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Aufenthaltsrecht und Asylrecht sowie als Strafverteidiger tätig. Er ist Autor zahlreicher Bücher und Vorsitzender der „Gesellschaft für Ausländer- und Asylrecht e. V.“ in Stuttgart, Landhausstr. 86 B, 70190 Stuttgart. Er ist ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift „Der Familienrechtsberater international“.

Folgende Bücher von Rechtsanwalt Kugler sind derzeit im Handel erhältlich:

  • Ausländerrecht – ein Handbuch, Lamuv – Verlag, Göttingen,
  • Asylrecht – ein Handbuch, Lamuv – Verlag, Göttingen,
  • Der Weg zum deutschen Paß, Lamuv – Verlag, Göttingen,
  • Das neue Zuwanderungsrecht, Lamuv – Verlag, Göttingen,
  • Kindschaftsrecht mit Auslandsbezug, Motzer/Kugler, Gieseking – Verlag, Bielefeld,
  • Handbuch zur sozialen Arbeit mit Migranten, Wagner, Maier u.a., Lambertus – Verlag, Freiburg,
  • Der Filderpate, Kriminalroman, Peter Grohmann-Verlag, Stuttgart.

Rechtsanwalt Ulrich M. Cassel bearbeitet neben den Fällen des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechtsrechts schwerpunktmäßig Fragen des Wehrrechts und des Sozialversicherungsrechts.

Rechtsanwältin Maria Andersson ist Fachanwältin für Familienrecht und Strafverteidigerin. Sie ist hauptsächlich in diesen Bereichen tätig.

Wie kommen Sie mit uns ins Gespräch?

Am besten vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin. Wenn Sie weit entfernt von Stuttgart wohnen, dann ist selbstverständlich auch eine telefonische Beratung möglich. Für eine Erstberatung berechnen wir je nach Zeitaufwand und Schwierigkeit der Angelegenheit 100.- bis 150.- € Beratungsgebühr zuzüglich 19% MwSt. Bei einer anschließenden Beauftragung durch Sie entfällt die Beratungsgebühr.

Ihre Fragen können Sie auch per e-mail oder Telefax an uns richten.

Unsere Tätigkeiten berechnen wir nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ( RVG ).



 

 


 

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Kanzlei am Ulmer Münster

Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser

Münsterplatz 13, 89073 Ulm

Telefon: 0049 +731 / 140 41-0
Telefax: 0049 +731 / 140 41-10

Internet: www.kanzleiammuenster.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Rechtsanwalt Ausländerrecht

Rechtsanwalt Tomas Oberhäuser berät und vertritt Sie u.a. bei Problemen in folgenden Bereichen:

  • Einreise nach Deutschland, insbesondere
  • Familiennachzug/Visumverfahren
  • Aufenthaltsverfestigung
  • Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen einschließlich Ausweisungen
  • Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere Einbürgerungen
  • Asyl- und Flüchtlingsrecht
  • Soziale Rechte von Ausländern, insbesondere Kinder- und Erziehungsgeld
  • Arbeitsgenehmigungsrecht
  • Strafverteidigung mit ausländerrechtlichem Bezug

Ihr Berater

Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser ist seit 1997 auf das Ausländerrecht spezialisiert. Er ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) und kommentiert im HK-AuslR (Handkommentar Ausländerrecht, Hrsg. Hofmann/Hoffmann, 1. Aufl. 2008, NOMOS-Verlag) unter anderem die Bereiche Familiennachzug (Nachzug zu Deutschen, Kindernachzug, Nachzug sonstiger Familienangehöriger und Aufenthalt der Familienangehörigen), Befristung von Ausweisung und Abschiebung, Assoziationsrecht EWG-Türkei sowie, in Auszügen, das Staatsangehörigkeitsrecht (StAG). Sie haben in Herrn Oberhäuser einen ebenso fachkundigen wie engagierten Anwalt Ihrer Interessen, der eine Beratung auf dem aktuellsten Stand der Entwicklung im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge garantiert.

Kontaktaufnahme

Über den oben angegebenen Link können Sie eine E-Mail an RA Oberhäuser senden. Bitte beachten Sie, dass jede gute, anwaltliche Tätigkeit kostenpflichtig ist und stellen Sie nur ernst gemeinte Anfragen. Sie erhalten im Regelfall innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anfrage mit weiteren Hinweisen. Selbstverständlich können Sie uns unter der oben stehenden Telefonnummer auch anrufen.

Hinweis gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG)

Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Werastraße 23, 70182 Stuttgart (www.rak-stuttgart.de; Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) und in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
BRAO-Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA-Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 


 

 

 

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Rechtsanwaltskanzlei Anne Glinka

Ansbacher Str. 74, 10777 Berlin
Tel.: 030/ 21 91 88 35
Fax: 030/ 21 91 88 35

 

Internet: www.glinka-rechtsanwaeltin.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

Rechtsanwältin Ausländerrecht

Ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2002 als selbständige Rechtsanwältin tätig. Hinter mir steht ein gut aufeinander eingespieltes Team. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen, und wir möchten Sie begeistern, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ich vertrete Sie vor allen Gerichten in Berlin und Brandenburg. In der Praxis hat es sich als ratsam erwiesen, bereits während des laufenden Verwaltungsverfahrens anwaltlichen Rat zu suchen, um Rechtsnachteile zu vermeiden und die eigenen Rechte umfassend wahrzunehmen. In Absprache bin ich auch bereit, Sie zur Ausländerbehörde zu begleiten und Termine mit Ihnen gemeinsam wahrzunehmen. Dies gilt auch bei Einbürgerungsangelegenheiten.

Kosten für Rechtsberatung

Die Kosten einer Erstberatung liegen je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 50 und 150 EUR, zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Beratungsschwerpunkte

 


Ich berate Sie gerne,

  • wenn Sie Möglichkeiten suchen, Ihren bisherigen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verfestigen, insbesondere während und nach einem Studienaufenthalt,
  • wenn Sie als Staatsangehöriger der neuen Mitgliedstaaten der EU grundsätzliche Fragen zur Arbeitsmigration haben, z.B. wie Sie bereits heute eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ausüben können,
  • unter welchen (hohen) Voraussetzungen Sie als Angehöriger von Drittstaaten eine selbständige Tätigkeit nach dem neuen Zuwanderungsgesetz ausüben können,
  • wenn Sie als Arbeitgeber Fragen zur Arbeitsmigration haben,
  • unter welchen Voraussetzungen Familiennachzug möglich ist,
  • welche Besonderheiten für Spätaussiedler gelten,
  • wenn Sie von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen betroffen sind.

 


Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich anzurufen oder Ihre Fragen per e-mail an mich zu richten.

 

Angaben gemäß § 6 des Teledienstgesetztes (TDG)

 

Rechtsanwältin Glinka ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, und als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen.

Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Steuernummer: 18/309/51057
USt-IdNr.: DE207843784

Rechtsanwalt Ausländerrecht Berlin

 



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Rechtsanwaltskanzlei Baier-Pfaff

Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main

Telefon: 069 - 9 130 830
Telefax: 069 - 1 310 911

Internet: www.baier-pfaff.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

 

Rechtsanwalt Ausländerrecht Frankfurt

Rechtsanwalt Victor Pfaff ist seit 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen.
Er ist spezialisiert auf alle Rechtsfragen, die mit der Ausländereigenschaft zu tun haben:

 

  • Nationales und supranationales Ausländerrecht
  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • Asyl- und Flüchtlingsrecht
  • Arbeitsgenehmigungsrecht
  • Berufszulassungsrecht
  • Strafverteidigung mit ausländerrechtlichem Hintergrund

Seit Jahrzehnten ist RA Pfaff rechtspolitisch engagiert. Wiederholt trat er als Sachverständiger bei Hearings zu Reformvorhaben vor dem Deutschen Bundestag (Innenausschuß) oder Regierungskommissionen auf.

Er gehört zu den Gründern der Bundesarbeitsgemeinschaft "Pro Asyl" im Jahr 1986. Zwölf Jahre wirkte er in der "Kommission für Ausländerfragen und ethnischen Minderheiten" der Evangelischen Kirche Deutschlands.

Er ist Mitglied des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein. Gutachtertätigkeit und Beobachterfunktion führten ihn immer wieder in die Türkei, nach Iran, Afghanistan und in andere Länder.

 


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Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm

Alsterdorfer Str. 2a, 22299 Hamburg
Telefon ++49 (0)40 414 334 500
Telefax ++49 (0)40 414 334 510

Internet: www.bgzb.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei am Winterhuder Markt, Rechtsanwälte Gutmann ● Zander-Böhm decken den gesamten Beratungsbedarf sowohl Privater als auch im Geschäftsverkehr Tätiger bis zum Mittelständler ab. Wir haben uns jeweils spezialisiert, um den Beratungs- und Vertretungsbedürfnisse unserer Mandantschaft durch große Sachkunde gerecht zu werden. Unsere Rechtsgebietsausrichtungen erlauben in vielen Fällen eine enge Zusammenarbeit der Anwältinnen, so dass die Mandanten von der Spezialisierung jeder der Rechtsanwältinnen profitieren.


Rechtsanwältin Zander-Böhm und ihr jeweiliger Mitarbeiter haben bereits im Rahmen ihres Universitätsstudiums und auch im Anschluss daran wissenschaftlich im Bereich Ausländerrecht gearbeitet und sich hierbei intensiv mit den europarechtlichen Bezügen auseinandergesetzt. Frau Rechtsanwältin Zander-Böhm, Fachanwältin für Sozialrecht, war unter anderem lange Zeit die einzige Übersetzerin für die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und enge Mitarbeiterin des verstorbenen Prof. Dr. Helmut Rittstieg.  Seit Bestehen der Kanzlei hatten wir Gelegenheit, Mandanten in den Bereichen

  • Visaverfahren
  • Familiennachzug
  • Arbeitserlaubnisrecht
  • Aufenthaltsverfestigung
  • Abwehr aufenthaltsbeendender Maßnahmen und
  • Begleitung von Einbürgerungsverfahren


bundesweit zu vertreten. Unser derzeitiger Vertretungsschwerpunkt liegt in den Bereichen Familiennachzug und Einbürgerung, wir beraten vielfach im Bereich Arbeitserlaubnisrecht.  

In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, frühzeitig – also bereits im Antragsverfahren – anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Von einer fundierten Rechtsauffassung und einer in Ton und Umgang verbindlichen Vorgehensweise lassen sich auch Behörden überzeugen. Dies entspricht auch der „Streitvermeidungsphilosophie“ unserer Kanzlei. Unsere Strategie vorbehaltlos ehrlich und direkt zu agieren, hat sich in den letzten Jahren unserer Tätigkeit gerade auch für unsere Mandanten bezahlt gemacht – zügige, unproblematischere und stressreduzierte Antragsverfahren waren die Folge. Wir möchten, dass unsere Mandanten sich bei uns aufgehoben fühlen und wir den mit einem Gerichtsverfahren häufig einhergehenden Stress für unsere Mandanten vermeiden. Sollte ein Gerichtsverfahren unumgänglich sein, vertreten wir unsere Mandanten engagiert auch bundesweit. Mit einem gewissen Stolz können wir berichten, dass wir noch kein einziges Familiennachzugsverfahren verloren haben und nur in wenigen Fällen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen mußten.


Unser Angebot

Neben der ausländerrechtlichen Vertretung bietet Rechtsanwältin Zander-Böhm als Fachanwältin für Sozialrecht Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie im Zivilrecht an. Rechtsanwältin Burmeister beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem Mietrecht und berät und vertritt unsere Mandanten nach abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang im Verwaltungsrecht, hier mit Schwerpunkt im Baurecht, Gewerberecht und Prüfungsrecht. Abgerundet wird unser Angebot durch die Tätigkeiten von Rechtsanwältin Gutmann, die sich im Arbeits- und Familienrecht spezialisiert hat und gleichfalls einen abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang (Arbeitsrecht) vorweisen kann. Unsere Mandanten profitieren von dem umfassenden Angebot unseres „Rundum-Sorglos-Paketes“. Nicht selten gehen mit ausländerrechtlichen Angelegenheiten z.B. familienrechtliche Fragestellungen einher oder ein von uns vormals ausländerrechtlich betreuter Mandant möchte sich selbständig machen, was sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragestellungen aufwirft. Unsere Mandanten haben dann intensive und kompetente Betreuung und Vertretung aus einer Hand und die Sicherheit, dass die jeweilige Spezialistin einen Blick auf die entscheidenden Fragestellungen hat. Wie bei einem Arzt findet bei uns eine Anamnese der Gesamtfragestellung statt – wer ein Einbürgerungsverfahren mit uns betreibt, erfährt auch sogleich, ob seine Buchhaltung in Ordnung ist, ob er Leistungen von den Sozialversicherungsträgern verlangen kann und was für Ansprüche er gegen die Kindergeldkasse oder wegen etwaiger Integrationskurse hat. Zu den örtlichen Terminen begleiten wir unsere Mandanten auf jeden Fall, zu den auswärtigen Terminen begleiten wir sie, wenn dies zwingend erforderlich ist und die Begleitung bezahlt wird.

Wir haben unsere Arbeitsabläufe so strukturiert, dass auch kurzfristige Termine möglich sind. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie per E-Mail einen Termin bei uns. Gern beraten wir Sie – nach Abklärung einiger Formalien -  auch telefonisch oder per E-Mail.

Beachten Sie bitte bei Anfragen per Mail folgendes: Senden Sie bitte keine Mails, die größer als 1 MB sind. Erwarten Sie bitte keine Beratung per E-Mail vor Abklärung der Formalien, auch nicht zu den Erfolgsaussichten Ihrer Sache (das ist bereits eine anwaltliche Beratung, die generell gebührenpflichtig ist). Mails oberhalb der Größenbegrenzung werden nicht beantwortet.

Unsere Kosten

Unsere Tätigkeiten berechnen wir im Wesentlichen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Standardgegenstandswerte im Ausländerrecht: € 1.250,00, 2.500,00, 5.000,00 und 10.000,00). Für eine Erstberatung fallen grundsätzlich pauschal € 100,00 an (bis zu einer Stunde Beratung; gilt auch für Beratung via E-Mail), womit wir eindeutig unterhalb der gesetzlichen Gebühren, die je nach Streitwert von rund € 80,00 bis € 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer liegen. Sollten Sie sich im Anschluss an eine Beratung dazu entschließen, uns mit Ihrer Vertretung zu beauftragen, werden die Beratungsgebühren auf die durch die Vertretung entstehenden Kosten angerechnet.

- Pflichtangaben nach § 6 TDG -

Rechtsanwälte


GUTMANN  * ZANDER-BÖHM

Kanzlei am Winterhuder Markt
Alsterdorfer Str. 2a, 22299 Hamburg

Telefon ++49 (0)40 414 334 500
Telefax ++49 (0)40 414 334 510

Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 18.00, Fr 9.00 bis 16.00

Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Im Hof stehen den Besuchern Parkplätze zur Verfügung.

Melanie Gutmann, Constanze Zander-Böhm GbR
USt.-IdNr.: DE2301411921

Berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung
  • Berufsordnung für
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwaltsordnung
  • Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Aufsichtsbehörde:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg
Fon (040) 357 441-0, Fax (040) 357 441-41


Avukat Rechtsanwalt Ausländerecht Hamburg

Rechtsanwalt Ünal Zeran

Avukat Ünal Zeran
BG124
Schulterblatt 124
20357 Hamburg

Telefon: 0049 +40 / 43 13 51 10
Telefax: 0049 +40 / 43 25 17 60
Internet: www.bg124.de
Email:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Rechtsanwalt Ünal Zeran berät und vertritt Sie bei Problemen in folgenden Bereichen:

  • Visumverfahren: Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit, Ausbildung, Studium, Au-pair und sonstige Visaangelegenheiten,
  • Rechte der EU/Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen (FreizügG/EU),
  • Rechte von türkischen Staatsangehörigen im Aufenthalts- und Sozialrecht,
  • Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthaltserlaubnis-EG,
  • Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen einschließlich Ausweisungen,
  • Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungen,
  • Strafverteidigung mit ausländerrechtlichem Bezug,
  • Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Elterngeld und
  • Familienrecht (Ehescheidungen auch mit internationalen Bezügen)


Avukat Ünal Zeran size alttaki konularda yardımcı olabilir:

  • Her türlü vize davaları (aile birleşimi, mesleki, üniversite eğitimi, ticari amaçlı vizeler),
  • AB vatandaşlarının ve aile fertlerinin özel hakları,
  • Türk vatandaşlarının AB Ortaklık Hukukundan doğan ikamet ve sosyal hakları,
  • Süreli ve süresiz ikamet hakları,
  • Yurtdışı kararlarını engellemek,
  • Vatandaşlık davaları,
  • Yabancılar kanununu içeren ceza davaları,
  • Çocuk ve eğitim parası,
  • Aile hukuku (boşanma davaları ve uluslararası boşanmaların tanıma ve tenfizi)

 

Ihr Berater

Als selbstständiger Rechtsanwalt bin ich auf das Aufenthaltsrecht und Familienrecht spezialisiert. Ich bin Mitglied im Republikanischen Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein). Weitere Mitgliedschaften bestehen in der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung und dem Verein Anwalt des Kindes. Vereine, Migrationsverbände und Juristen bilde ich zu obigen Themen fort. Insbesondere auf das europäische Aufenthaltsrecht habe ich ein besonderes Augenmerk. Als türkischsprachiger Anwalt ist es für mich selbstverständlich den EU-Beitrittsprozess kritisch zu begleiten und über die besondere Rechtstellung türkischer Staatsangehöriger zu informieren. Die Rechte aus dem Assoziationsabkommen von 1963, dem Zusatzprotokoll und aus den Assoziationsratsbeschlüssen 1/80 und 3/80 EWG/Türkei werden in der Praxis leider oft verkannt.

Sizin Danışmanız:

Sadece yabancılar hukuku ve aile hukukuyla ilgilenen ve özelikle Türk Vatandaşlarının AB Ortaklık Hukukundan doğan hakları üzeri çalışmaktayım. 1963 Ankara Antlaşması, 1/80 ve 3/80 Türkiye/AET Ortaklık Konsey Kararnameleri maalesef çok az bilinen ve uygulanan bir durum.

 

Kosten

Die Kosten einer Erstberatung liegen je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 50 und 150 EUR, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung bei Mandatierung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder gesonderter Vereinbarung.

Masraf

Danışma avukatlar kanuna göre ücretlidir.
Danışma ücreti  50 ilen 150 Avro (artı KDV) arası tutar. Dosya ücreti avukatlar kanununa göre belirlenir veya özel bir ikili sözleşmeye dayanır.

Kontaktaufnahme Rechtsanwalt Ausländerrecht Ünal Zeran (Hamburg)

Bitte beachten Sie, dass bei der Übermittlung von Nachrichten per E-Mail die Vertraulichkeit bedroht sein kann. Wenn Sie per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen, gehe ich davon aus, dass Sie mit der unverschlüsselten Kommunikation per E-Mail einverstanden sind, solange Sie dem nicht widersprechen.
Durch das Übersenden einer E-Mail kommt kein Mandatsverhältnis zustande.
Wenn Sie mich beauftragen wollen, ist es in jedem Fall notwendig, dass Sie sich schriftlich, telefonisch oder persönlich mit mir in Verbindung setzen.
Bitte verlassen Sie sich in wichtigen, eiligen oder fristgebundenen Angelegenheiten keinesfalls auf die Übersendung per E-Mail! Bei der elektronischen Übertragung können Daten unbemerkt verloren gehen. Nehmen Sie bitte in wichtigen, eiligen oder fristgebundenen Fällen unbedingt schriftlich oder telefonisch Kontakt mit der Kanzlei auf. Bei wichtigen Faxsendungen sollten Sie nachfragen, ob das Fax bei uns eingegangen ist, wenn Sie von uns keine Bestätigung erhalten haben.

İrtibat kurmak

Acil bir durumda email mesajına güvenmeyiniz. Mesajlar eksik veya hatalı ola bilir.
Özel bir talimatı onaylamadığım müddetçe sorunuzla ilgilenemem.
Hamburg Avukatlar Barosuna üyeyim.
Hinweis gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG)

Rechtsanwalt Ünal Zeran ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg und ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. www.rechtsanwaltskammerhamburg.de


Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • BRAO-Bundesrechtsanwaltsordnung
  • BORA-Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bild: Lerche-Schröder-Fahlbusch

Anwaltskanzlei Lerche | Schröder | Fahlbusch

Blumenauer Str. 1
30449 Hannover

Telefon: 0049 (0)511 600 60 30
Telefax: 0049 (0)511 600 60 329

Internet: www.LSF-kanzlei.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


Die Rechtsanwälte Ulrich Lerche, Susanne Schröder und Peter Fahlbusch sind seit über 10 Jahren im Migrationsrecht tätig. Wir beraten und vertreten Sie in ganz Deutschland zu allen Fragen des Aufenthaltsrechts von der Einreise bis zur Einbürgerung. Weitere Informationen zu unserer Arbeit  können Sie unserer homepage www.LSF-kanzlei.de entnehmen.
Bitte schicken Sie uns Ihre Anfragen per Email oder Fax. Eine Antwort erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden. Natürlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter der genannten Nummer.

 

 

 


ra-spiekermann

Rechtsanwaltskanzlei Dr.Spiekermann Blang Thomas und Partner

Goethestr. 8
47226 Duisburg

Tel.: 02065.99380
Fax: 02065.993821

Internet: www.goethe8.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Rechtsanwaltskanzlei Ausländerrecht

Ich bin seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1976 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Hinter mir steht ein gut aufeinander eingespieltes Team. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen, und wir möchten Sie begeistern, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ich vertrete Sie vor allen Gerichten im Bundesgebiet. In der Praxis hat es sich als ratsam erwiesen, bereits während des laufenden Verwaltungsverfahrens anwaltlichen Rat zu suchen, um Rechtsnachteile zu vermeiden und die eigenen Rechte umfassend wahrzunehmen. In Absprache bin ich auch bereit, Sie zur Ausländerbehörde zu begleiten und Termine mit Ihnen gemeinsam wahrzunehmen. Dies gilt auch bei Einbürgerungsangelegenheiten.

Kosten für Rechtsberatung

Die Kosten einer Erstberatung liegen je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 50 und 150 EUR, zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).


Beratungsschwerpunkte

Ich berate Sie gerne,

  • wenn Sie Möglichkeiten suchen, Ihren bisherigen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verfestigen;
  • wenn Sie von Ausweisung oder Abschiebung bedroht sind;
  • wenn Sie sich illegal in Deutschland aufhalten und nach einem Weg suchen, einen gesicherten rechtmäßigen Aufenthalt zu bekommen oder auch nur rechtmäßig das Land verlassen zu können;
  • wenn es um die Streichung und Befristung von Sperren geht;
  • wenn Sie als Staatsangehöriger der neuen Mitgliedstaaten der EU grundsätzliche Fragen zur Arbeitsmigration haben, z.B. wie Sie bereits heute eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ausüben können,
  • unter welchen  Voraussetzungen Sie als Angehöriger von Drittstaaten (nicht EU Staaten) eine selbständige Tätigkeit nach dem neuen Zuwanderungsgesetz ausüben können;
  • welche Besonderheit nach dem Assoziationsrecht für türkische Staatsangehörige gelten;
  • wenn Sie als Arbeitgeber Fragen zur Arbeitsmigration haben;
  • unter welchen Voraussetzungen Familiennachzug möglich ist;
  • welche Besonderheiten für Spätaussiedler gelten;
  • wenn Sie in Deutschland einen Asylantrag stellen;
  • welche Möglichkeiten eines Aufenthaltrechts es nach der Bleiberechtsregelung gibt.

Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich anzurufen oder Ihre Fragen per e-mail an mich zu richten.

Neben meinen Beratungsschwerpunkten möchte ich Ihnen nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen im neuen Zuwanderungsrecht (gültig zum 1.1.2005) geben, der regelmäßig aktualisiert wird:

Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz nach einem äußerst langwierigen Gesetzgebungsverfahren in Kraft getreten. Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes sind neben Änderungen in verschiedenen Gesetzen insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/(EU).

Auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes wurden des Weiteren verschiedene Rechtsverordnungen erlassen, die das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern und die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung regeln.

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union unterfallen grundsätzlich nicht dem Anwendungsbereich des Aufenthaltsgesetzes. Ihre Rechtsstellung ist im neuen Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zu beachten ist ebenfalls, dass das Aufenthaltsgesetz nur eingeschränkt auf diejenigen türkischen Staatsangehörigen Anwendung findet, die unter die Regelungen des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates fallen.

Durch das Zuwanderungsgesetz gibt es im Bereich der Aufenthaltstitel und der Möglichkeiten der Arbeitsmigration verschiedene Änderungen. Dies sind u.a.:

Reduzierung der Aufenthaltstitel von bislang fünf Arten auf nunmehr zwei: die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis,
Studenten können nach erfolgreichem Studienabschluss zur Arbeitsplatzsuche für bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben Selbständige aus Drittstaaten erhalten bei der Erfüllung bestimmter Kriterien eine Aufenthaltserlaubnis, Hochqualifizierte können sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten, mit- oder nachziehende Familienangehörige sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt,
Staatsangehörige der Beitrittsstaaten haben beim Zugang zum Arbeitsmarkt einen Vorrang gegenüber Angehörigen aus Drittstaaten, soweit sie nicht bereits in einem Mitgliedstaat für mindestens ein Jahr zum Arbeitsmarkt zugelassen sind und deshalb Freizügigkeit in diesem Staat genießen.

Im Bereich des Familiennachzugs wird auch durch das Zuwanderungsgesetz an der bisher geltenden Rechtslage festgehalten, dass grundsätzlich nur Ehegatten und minderjährige Kinder nachziehen können. Die Familienzusammenführung ist jedoch einfacher ausgestaltet als bisher.
Für Spätaussiedler gilt ab dem 1. Januar 2005 anders als bisher, dass nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge eines Spätaussiedlers nur dann in seinen Aufnahmebescheid einbezogen werden, wenn die Bezugsperson dies ausdrücklich beantragt, die Familienangehörigen Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen und in ihrer Person keine Ausschlussgründe vorliegen.

Angaben gemäß § 6 des Teledienstgesetztes (TDG)

Rechtsanwalt Dr. Klaus Spiekermann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstr.25, 40479 Düsseldorf, und als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:

  • BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
  • BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

USt-IdNr.: DE 212731804




 

 

 

 






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