Geschrieben von: Tomas Renner-Jones
Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für alle Fragen des Deutschen Ausländerrechts und Europäischen Migrationsrechts. Sie erhalten von diesen Rechtsanwälten indivuelle Rechtsberatung zu Fragen rund um Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Staatsbürgerschaft, Beschäftigung, Familienzusammenführung, Ausweisung, Visumsverfahren, Integrationskurse, Zuwanderungsgesetz, Beschäftigungsverordnung, Dienstleistungsfreiheit etc. Wenden Sie sich an den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin in Ihrer Nähe.

Rechtsanwaltskanzlei Kugler, Cassel, Andersson
Landhausstr. 68, 70 190 Stuttgart
Telefon: 0711 - 2 85 93 31
Telefax: 0711 - 2 85 96 35
Wir sind eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten.
Neben der umfassenden beratenden und gerichtlichen Mandantenbetreuung bearbeiten wir besonders Fälle mit den Schwerpunkten
Rechtsanwalt Roland Kugler ist seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Aufenthaltsrecht und Asylrecht sowie als Strafverteidiger tätig. Er ist Autor zahlreicher Bücher und Vorsitzender der „Gesellschaft für Ausländer- und Asylrecht e. V.“ in Stuttgart, Landhausstr. 86 B, 70190 Stuttgart. Er ist ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift „Der Familienrechtsberater international“.
Rechtsanwalt Ulrich M. Cassel bearbeitet neben den Fällen des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechtsrechts schwerpunktmäßig Fragen des Wehrrechts und des Sozialversicherungsrechts.
Rechtsanwältin Maria Andersson ist Fachanwältin für Familienrecht und Strafverteidigerin. Sie ist hauptsächlich in diesen Bereichen tätig.
Am besten vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin. Wenn Sie weit entfernt von Stuttgart wohnen, dann ist selbstverständlich auch eine telefonische Beratung möglich. Für eine Erstberatung berechnen wir je nach Zeitaufwand und Schwierigkeit der Angelegenheit 100.- bis 150.- € Beratungsgebühr zuzüglich 19% MwSt. Bei einer anschließenden Beauftragung durch Sie entfällt die Beratungsgebühr.
Ihre Fragen können Sie auch per e-mail oder Telefax an uns richten.
Unsere Tätigkeiten berechnen wir nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ( RVG ).

Internet: www.kanzleiammuenster.de
Email:
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Rechtsanwalt Tomas Oberhäuser berät und vertritt Sie u.a. bei Problemen in folgenden Bereichen:
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser ist seit 1997 auf das Ausländerrecht spezialisiert. Er ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) und kommentiert im HK-AuslR (Handkommentar Ausländerrecht, Hrsg. Hofmann/Hoffmann, 1. Aufl. 2008, NOMOS-Verlag) unter anderem die Bereiche Familiennachzug (Nachzug zu Deutschen, Kindernachzug, Nachzug sonstiger Familienangehöriger und Aufenthalt der Familienangehörigen), Befristung von Ausweisung und Abschiebung, Assoziationsrecht EWG-Türkei sowie, in Auszügen, das Staatsangehörigkeitsrecht (StAG). Sie haben in Herrn Oberhäuser einen ebenso fachkundigen wie engagierten Anwalt Ihrer Interessen, der eine Beratung auf dem aktuellsten Stand der Entwicklung im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge garantiert.
Über den oben angegebenen Link können Sie eine E-Mail an RA Oberhäuser senden. Bitte beachten Sie, dass jede gute, anwaltliche Tätigkeit kostenpflichtig ist und stellen Sie nur ernst gemeinte Anfragen. Sie erhalten im Regelfall innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anfrage mit weiteren Hinweisen. Selbstverständlich können Sie uns unter der oben stehenden Telefonnummer auch anrufen.

Internet: www.glinka-rechtsanwaeltin.de
Email:
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Ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2002 als selbständige Rechtsanwältin tätig. Hinter mir steht ein gut aufeinander eingespieltes Team. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen, und wir möchten Sie begeistern, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ich vertrete Sie vor allen Gerichten in Berlin und Brandenburg. In der Praxis hat es sich als ratsam erwiesen, bereits während des laufenden Verwaltungsverfahrens anwaltlichen Rat zu suchen, um Rechtsnachteile zu vermeiden und die eigenen Rechte umfassend wahrzunehmen. In Absprache bin ich auch bereit, Sie zur Ausländerbehörde zu begleiten und Termine mit Ihnen gemeinsam wahrzunehmen. Dies gilt auch bei Einbürgerungsangelegenheiten.
Ich berate Sie gerne,
Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich anzurufen oder Ihre Fragen per e-mail an mich zu richten.
Rechtsanwältin Glinka ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, und als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen.
Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Steuernummer: 18/309/51057
USt-IdNr.: DE207843784
Rechtsanwalt Ausländerrecht Berlin

Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 9 130 830
Telefax: 069 - 1 310 911
Internet: www.baier-pfaff.de
Email:
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Seit Jahrzehnten ist RA Pfaff rechtspolitisch engagiert. Wiederholt trat er als Sachverständiger bei Hearings zu Reformvorhaben vor dem Deutschen Bundestag (Innenausschuß) oder Regierungskommissionen auf.
Er gehört zu den Gründern der Bundesarbeitsgemeinschaft "Pro Asyl" im Jahr 1986. Zwölf Jahre wirkte er in der "Kommission für Ausländerfragen und ethnischen Minderheiten" der Evangelischen Kirche Deutschlands.
Er ist Mitglied des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein. Gutachtertätigkeit und Beobachterfunktion führten ihn immer wieder in die Türkei, nach Iran, Afghanistan und in andere Länder.

Alsterdorfer Str. 2a, 22299 Hamburg
Telefon ++49 (0)40 414 334 500
Telefax ++49 (0)40 414 334 510
Internet: www.bgzb.de
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Die Kanzlei am Winterhuder Markt, Rechtsanwälte Gutmann ● Zander-Böhm decken den gesamten Beratungsbedarf sowohl Privater als auch im Geschäftsverkehr Tätiger bis zum Mittelständler ab. Wir haben uns jeweils spezialisiert, um den Beratungs- und Vertretungsbedürfnisse unserer Mandantschaft durch große Sachkunde gerecht zu werden. Unsere Rechtsgebietsausrichtungen erlauben in vielen Fällen eine enge Zusammenarbeit der Anwältinnen, so dass die Mandanten von der Spezialisierung jeder der Rechtsanwältinnen profitieren.
Rechtsanwältin Zander-Böhm und ihr jeweiliger Mitarbeiter haben bereits im Rahmen ihres Universitätsstudiums und auch im Anschluss daran wissenschaftlich im Bereich Ausländerrecht gearbeitet und sich hierbei intensiv mit den europarechtlichen Bezügen auseinandergesetzt. Frau Rechtsanwältin Zander-Böhm, Fachanwältin für Sozialrecht, war unter anderem lange Zeit die einzige Übersetzerin für die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und enge Mitarbeiterin des verstorbenen Prof. Dr. Helmut Rittstieg. Seit Bestehen der Kanzlei hatten wir Gelegenheit, Mandanten in den Bereichen
bundesweit zu vertreten. Unser derzeitiger Vertretungsschwerpunkt liegt in den Bereichen Familiennachzug und Einbürgerung, wir beraten vielfach im Bereich Arbeitserlaubnisrecht.
In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, frühzeitig – also bereits im Antragsverfahren – anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Von einer fundierten Rechtsauffassung und einer in Ton und Umgang verbindlichen Vorgehensweise lassen sich auch Behörden überzeugen. Dies entspricht auch der „Streitvermeidungsphilosophie“ unserer Kanzlei. Unsere Strategie vorbehaltlos ehrlich und direkt zu agieren, hat sich in den letzten Jahren unserer Tätigkeit gerade auch für unsere Mandanten bezahlt gemacht – zügige, unproblematischere und stressreduzierte Antragsverfahren waren die Folge. Wir möchten, dass unsere Mandanten sich bei uns aufgehoben fühlen und wir den mit einem Gerichtsverfahren häufig einhergehenden Stress für unsere Mandanten vermeiden. Sollte ein Gerichtsverfahren unumgänglich sein, vertreten wir unsere Mandanten engagiert auch bundesweit. Mit einem gewissen Stolz können wir berichten, dass wir noch kein einziges Familiennachzugsverfahren verloren haben und nur in wenigen Fällen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen mußten.
Neben der ausländerrechtlichen Vertretung bietet Rechtsanwältin Zander-Böhm als Fachanwältin für Sozialrecht Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie im Zivilrecht an. Rechtsanwältin Burmeister beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem Mietrecht und berät und vertritt unsere Mandanten nach abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang im Verwaltungsrecht, hier mit Schwerpunkt im Baurecht, Gewerberecht und Prüfungsrecht. Abgerundet wird unser Angebot durch die Tätigkeiten von Rechtsanwältin Gutmann, die sich im Arbeits- und Familienrecht spezialisiert hat und gleichfalls einen abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang (Arbeitsrecht) vorweisen kann. Unsere Mandanten profitieren von dem umfassenden Angebot unseres „Rundum-Sorglos-Paketes“. Nicht selten gehen mit ausländerrechtlichen Angelegenheiten z.B. familienrechtliche Fragestellungen einher oder ein von uns vormals ausländerrechtlich betreuter Mandant möchte sich selbständig machen, was sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragestellungen aufwirft. Unsere Mandanten haben dann intensive und kompetente Betreuung und Vertretung aus einer Hand und die Sicherheit, dass die jeweilige Spezialistin einen Blick auf die entscheidenden Fragestellungen hat. Wie bei einem Arzt findet bei uns eine Anamnese der Gesamtfragestellung statt – wer ein Einbürgerungsverfahren mit uns betreibt, erfährt auch sogleich, ob seine Buchhaltung in Ordnung ist, ob er Leistungen von den Sozialversicherungsträgern verlangen kann und was für Ansprüche er gegen die Kindergeldkasse oder wegen etwaiger Integrationskurse hat. Zu den örtlichen Terminen begleiten wir unsere Mandanten auf jeden Fall, zu den auswärtigen Terminen begleiten wir sie, wenn dies zwingend erforderlich ist und die Begleitung bezahlt wird.
Wir haben unsere Arbeitsabläufe so strukturiert, dass auch kurzfristige Termine möglich sind. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie per E-Mail einen Termin bei uns. Gern beraten wir Sie – nach Abklärung einiger Formalien - auch telefonisch oder per E-Mail.
Beachten Sie bitte bei Anfragen per Mail folgendes: Senden Sie bitte keine Mails, die größer als 1 MB sind. Erwarten Sie bitte keine Beratung per E-Mail vor Abklärung der Formalien, auch nicht zu den Erfolgsaussichten Ihrer Sache (das ist bereits eine anwaltliche Beratung, die generell gebührenpflichtig ist). Mails oberhalb der Größenbegrenzung werden nicht beantwortet.
Unsere Tätigkeiten berechnen wir im Wesentlichen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Standardgegenstandswerte im Ausländerrecht: € 1.250,00, 2.500,00, 5.000,00 und 10.000,00). Für eine Erstberatung fallen grundsätzlich pauschal € 100,00 an (bis zu einer Stunde Beratung; gilt auch für Beratung via E-Mail), womit wir eindeutig unterhalb der gesetzlichen Gebühren, die je nach Streitwert von rund € 80,00 bis € 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer liegen. Sollten Sie sich im Anschluss an eine Beratung dazu entschließen, uns mit Ihrer Vertretung zu beauftragen, werden die Beratungsgebühren auf die durch die Vertretung entstehenden Kosten angerechnet.
Rechtsanwälte
GUTMANN * ZANDER-BÖHM
Kanzlei am Winterhuder Markt
Alsterdorfer Str. 2a, 22299 Hamburg
Telefon ++49 (0)40 414 334 500
Telefax ++49 (0)40 414 334 510
Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 18.00, Fr 9.00 bis 16.00
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Im Hof stehen den Besuchern Parkplätze zur Verfügung.
Melanie Gutmann, Constanze Zander-Böhm GbR
USt.-IdNr.: DE2301411921
Berufsrechtliche Regelungen:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg
Fon (040) 357 441-0, Fax (040) 357 441-41


Rechtsanwalt Ünal ZeranAvukat Ünal Zeran
BG124
Schulterblatt 124
20357 Hamburg
Telefon: 0049 +40 / 43 13 51 10
Telefax: 0049 +40 / 43 25 17 60
Internet: www.bg124.de
Email:
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Rechtsanwalt Ünal Zeran berät und vertritt Sie bei Problemen in folgenden Bereichen:
Avukat Ünal Zeran size alttaki konularda yardımcı olabilir:
Als selbstständiger Rechtsanwalt bin ich auf das Aufenthaltsrecht und Familienrecht spezialisiert. Ich bin Mitglied im Republikanischen Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein). Weitere Mitgliedschaften bestehen in der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung und dem Verein Anwalt des Kindes. Vereine, Migrationsverbände und Juristen bilde ich zu obigen Themen fort. Insbesondere auf das europäische Aufenthaltsrecht habe ich ein besonderes Augenmerk. Als türkischsprachiger Anwalt ist es für mich selbstverständlich den EU-Beitrittsprozess kritisch zu begleiten und über die besondere Rechtstellung türkischer Staatsangehöriger zu informieren. Die Rechte aus dem Assoziationsabkommen von 1963, dem Zusatzprotokoll und aus den Assoziationsratsbeschlüssen 1/80 und 3/80 EWG/Türkei werden in der Praxis leider oft verkannt.
Sadece yabancılar hukuku ve aile hukukuyla ilgilenen ve özelikle Türk Vatandaşlarının AB Ortaklık Hukukundan doğan hakları üzeri çalışmaktayım. 1963 Ankara Antlaşması, 1/80 ve 3/80 Türkiye/AET Ortaklık Konsey Kararnameleri maalesef çok az bilinen ve uygulanan bir durum.
Die Kosten einer Erstberatung liegen je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 50 und 150 EUR, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung bei Mandatierung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder gesonderter Vereinbarung.
Danışma avukatlar kanuna göre ücretlidir.
Danışma ücreti 50 ilen 150 Avro (artı KDV) arası tutar. Dosya ücreti avukatlar kanununa göre belirlenir veya özel bir ikili sözleşmeye dayanır.
Bitte beachten Sie, dass bei der Übermittlung von Nachrichten per E-Mail die Vertraulichkeit bedroht sein kann. Wenn Sie per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen, gehe ich davon aus, dass Sie mit der unverschlüsselten Kommunikation per E-Mail einverstanden sind, solange Sie dem nicht widersprechen.
Durch das Übersenden einer E-Mail kommt kein Mandatsverhältnis zustande.
Wenn Sie mich beauftragen wollen, ist es in jedem Fall notwendig, dass Sie sich schriftlich, telefonisch oder persönlich mit mir in Verbindung setzen.
Bitte verlassen Sie sich in wichtigen, eiligen oder fristgebundenen Angelegenheiten keinesfalls auf die Übersendung per E-Mail! Bei der elektronischen Übertragung können Daten unbemerkt verloren gehen. Nehmen Sie bitte in wichtigen, eiligen oder fristgebundenen Fällen unbedingt schriftlich oder telefonisch Kontakt mit der Kanzlei auf. Bei wichtigen Faxsendungen sollten Sie nachfragen, ob das Fax bei uns eingegangen ist, wenn Sie von uns keine Bestätigung erhalten haben.
Acil bir durumda email mesajına güvenmeyiniz. Mesajlar eksik veya hatalı ola bilir.
Özel bir talimatı onaylamadığım müddetçe sorunuzla ilgilenemem.
Hamburg Avukatlar Barosuna üyeyim.
Hinweis gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG)
Rechtsanwalt Ünal Zeran ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg und ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. www.rechtsanwaltskammerhamburg.de
Blumenauer Str. 1
30449 Hannover
Telefon: 0049 (0)511 600 60 30
Telefax: 0049 (0)511 600 60 329
Internet: www.LSF-kanzlei.de
Email:
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Die Rechtsanwälte Ulrich Lerche, Susanne Schröder und Peter Fahlbusch sind seit über 10 Jahren im Migrationsrecht tätig. Wir beraten und vertreten Sie in ganz Deutschland zu allen Fragen des Aufenthaltsrechts von der Einreise bis zur Einbürgerung. Weitere Informationen zu unserer Arbeit können Sie unserer homepage www.LSF-kanzlei.de entnehmen.
Bitte schicken Sie uns Ihre Anfragen per Email oder Fax. Eine Antwort erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden. Natürlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter der genannten Nummer.

Rechtsanwaltskanzlei Ausländerrecht
Ich bin seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1976 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Hinter mir steht ein gut aufeinander eingespieltes Team. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen, und wir möchten Sie begeistern, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ich vertrete Sie vor allen Gerichten im Bundesgebiet. In der Praxis hat es sich als ratsam erwiesen, bereits während des laufenden Verwaltungsverfahrens anwaltlichen Rat zu suchen, um Rechtsnachteile zu vermeiden und die eigenen Rechte umfassend wahrzunehmen. In Absprache bin ich auch bereit, Sie zur Ausländerbehörde zu begleiten und Termine mit Ihnen gemeinsam wahrzunehmen. Dies gilt auch bei Einbürgerungsangelegenheiten.
Die Kosten einer Erstberatung liegen je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 50 und 150 EUR, zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Ich berate Sie gerne,
Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich anzurufen oder Ihre Fragen per e-mail an mich zu richten.
Neben meinen Beratungsschwerpunkten möchte ich Ihnen nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen im neuen Zuwanderungsrecht (gültig zum 1.1.2005) geben, der regelmäßig aktualisiert wird:
Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz nach einem äußerst langwierigen Gesetzgebungsverfahren in Kraft getreten. Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes sind neben Änderungen in verschiedenen Gesetzen insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/(EU).
Auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes wurden des Weiteren verschiedene Rechtsverordnungen erlassen, die das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern und die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung regeln.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union unterfallen grundsätzlich nicht dem Anwendungsbereich des Aufenthaltsgesetzes. Ihre Rechtsstellung ist im neuen Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zu beachten ist ebenfalls, dass das Aufenthaltsgesetz nur eingeschränkt auf diejenigen türkischen Staatsangehörigen Anwendung findet, die unter die Regelungen des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates fallen.
Durch das Zuwanderungsgesetz gibt es im Bereich der Aufenthaltstitel und der Möglichkeiten der Arbeitsmigration verschiedene Änderungen. Dies sind u.a.:
Reduzierung der Aufenthaltstitel von bislang fünf Arten auf nunmehr zwei: die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis,
Studenten können nach erfolgreichem Studienabschluss zur Arbeitsplatzsuche für bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben Selbständige aus Drittstaaten erhalten bei der Erfüllung bestimmter Kriterien eine Aufenthaltserlaubnis, Hochqualifizierte können sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten, mit- oder nachziehende Familienangehörige sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt,
Staatsangehörige der Beitrittsstaaten haben beim Zugang zum Arbeitsmarkt einen Vorrang gegenüber Angehörigen aus Drittstaaten, soweit sie nicht bereits in einem Mitgliedstaat für mindestens ein Jahr zum Arbeitsmarkt zugelassen sind und deshalb Freizügigkeit in diesem Staat genießen.
Im Bereich des Familiennachzugs wird auch durch das Zuwanderungsgesetz an der bisher geltenden Rechtslage festgehalten, dass grundsätzlich nur Ehegatten und minderjährige Kinder nachziehen können. Die Familienzusammenführung ist jedoch einfacher ausgestaltet als bisher.
Für Spätaussiedler gilt ab dem 1. Januar 2005 anders als bisher, dass nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge eines Spätaussiedlers nur dann in seinen Aufnahmebescheid einbezogen werden, wenn die Bezugsperson dies ausdrücklich beantragt, die Familienangehörigen Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen und in ihrer Person keine Ausschlussgründe vorliegen.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Spiekermann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstr.25, 40479 Düsseldorf, und als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
USt-IdNr.: DE 212731804