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Rechtsanwalt Ausländerrecht - Bayern, Ulm, München, Ausgburg

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Kanzlei am Ulmer Münster

Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser

Münsterplatz 13, 89073 Ulm

Telefon: 0049 +731 / 140 41-0
Telefax: 0049 +731 / 140 41-10

Internet: www.kanzleiammuenster.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Rechtsanwalt Ausländerrecht

Rechtsanwalt Tomas Oberhäuser berät und vertritt Sie u.a. bei Problemen in folgenden Bereichen:

  • Einreise nach Deutschland, insbesondere
  • Familiennachzug/Visumverfahren
  • Aufenthaltsverfestigung
  • Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen einschließlich Ausweisungen
  • Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere Einbürgerungen
  • Asyl- und Flüchtlingsrecht
  • Soziale Rechte von Ausländern, insbesondere Kinder- und Erziehungsgeld
  • Arbeitsgenehmigungsrecht
  • Strafverteidigung mit ausländerrechtlichem Bezug

Ihr Berater

Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser ist seit 1997 auf das Ausländerrecht spezialisiert. Er ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) und kommentiert im HK-AuslR (Handkommentar Ausländerrecht, Hrsg. Hofmann/Hoffmann, 1. Aufl. 2008, NOMOS-Verlag) unter anderem die Bereiche Familiennachzug (Nachzug zu Deutschen, Kindernachzug, Nachzug sonstiger Familienangehöriger und Aufenthalt der Familienangehörigen), Befristung von Ausweisung und Abschiebung, Assoziationsrecht EWG-Türkei sowie, in Auszügen, das Staatsangehörigkeitsrecht (StAG). Sie haben in Herrn Oberhäuser einen ebenso fachkundigen wie engagierten Anwalt Ihrer Interessen, der eine Beratung auf dem aktuellsten Stand der Entwicklung im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge garantiert.

Kontaktaufnahme

Über den oben angegebenen Link können Sie eine E-Mail an RA Oberhäuser senden. Bitte beachten Sie, dass jede gute, anwaltliche Tätigkeit kostenpflichtig ist und stellen Sie nur ernst gemeinte Anfragen. Sie erhalten im Regelfall innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anfrage mit weiteren Hinweisen. Selbstverständlich können Sie uns unter der oben stehenden Telefonnummer auch anrufen.

Hinweis gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG)

Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Werastraße 23, 70182 Stuttgart (www.rak-stuttgart.de; Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) und in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
BRAO-Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA-Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 






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