Rechtsanwälte 
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Wir können Sie u.a. in folgenden Bereichen fundiert beraten und vertreten:
Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich vorwiegend Ratsuchende, die – noch – nicht deutsche Staatsangehörige sind oder denen diese Eigenschaft ab-gesprochen wird. Auf Grund unserer Spezialisierung können wir Ihnen eine Beratung auf dem aktuellsten Stand der Entwicklung im Ausländer- und Staatsangehörigkeits-recht unter besonderer Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge garantieren.
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser ist seit neun Jahren auf das Ausländerrecht spe-zialisiert, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Martina Lange, bearbei-tet, ebenso wie Rechtsanwältin Brigitte Seidl, vorwiegend Fälle aus dem Zivil- und dem Familienrecht. Rechtsanwalt Benjamin Veyhl ist schwerpunktmäßig im Auslän-der- und Strafrecht sowie im Arbeitsrecht tätig.
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser kommentiert im demnächst im Nomos-Verlag er-scheinenden Handkommentar–Ausländerrecht u.a. die Bereiche Familiennachzug (Nachzug zu Deutschen, Kindernachzug, Nachzug sonstiger Familienangehöriger), Befristungen von Ausweisung und Abschiebung, Assoziationsrecht EWG-Türkei so-wie, in Auszügen, das Staatsangehörigkeitsrecht (StAG). Sie haben in Herrn Ober-häuser einen ebenso fachkundigen wie engagierten Anwalt Ihrer Interessen.
Über den oben angegebenen Link können Sie eine E-Mail an den Unterzeichner senden. Bitte beachten Sie hierbei, dass unsere Tätigkeit kostenpflichtig ist und richten Sie nur ernst gemeinte Anfragen an uns. Sie erhalten, wenn Sie uns bis 12:00 Uhr kontaktiert und Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, im Regelfall noch am gleichen Werktag eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anfrage mit weiteren Hinweisen. Selbstverständlich können Sie uns unter der oben stehenden Telefon-nummer auch anrufen.