Migrationsrecht.net - Informationsportal zum Ausländerrecht

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Nachrichten Ausländer in Deutschland: Wirtschaft, Arbeit und Soziales

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers im Bundesgebiet gesichert ist. Dies ist der Fall, wenn der Ausländer seinen Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z.B. SGB II-Leistungen, Sozialgeld, Grundsicherung, Sozialhilfe) bestreiten kann. Die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel kann bei der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels dann unbeachtlich sein, wenn im Aufenthaltsgesetz die Sicherung des Lebensunterhalts ausdrücklich nicht verlangt wird.

Am Donnerstag, den 23.06.2016 wird der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dienelt in Frankfurt am Main eine Veranstaltung zu aktuellen Fragen des FreizügG/EU durchführen. Insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zum Sozialhilfeausschluss bei EU-Bürgern, etwa innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise und bei Arbeitssuche, führt dazu, dass die Ausländerbehörden die Sachverhalte unter Kontrolle halten müssen.