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Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (BT-Drs. 21/321) soll Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland begrenzen. Der Gesetzentwurf zielt auf eine Verringerung der Belastungen der Länder und Kommunen durch die Verringerung der Aufnahme von Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter ab. Das soll durch eine zeitweise Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten erreicht werden. Deren Zahl wird durch die Aussetzung des Familiennachzugs um bis zu 12.000 jährlich verringert. 

Der Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (BT-Drs. 21/321) sieht vor, dass der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a AufenthG zunächst für zwei Jahre ausgesetzt werden soll (§ 104 Abs. 14 AufenthG-E). Damit wird die aktuell geltende Rechtslage, wonach der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 36a AufenthG auf ein Kontingent von 1.000 Visa pro Monat begrenzt ist, ausgesetzt.

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