Einbürgerungen Berlin, statistisches Landesamt Berlin, Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeitsrecht

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Nach Angaben des statistischen Landesamtes Berlin wurden im Jahr 2004 in Berlin mit 6 507 Ausländerinnen und Ausländer 119 bzw. 1,8 Prozent Einbürgerungen weniger als im Vorjahr eingebürgert. Damit setzte sich die seit Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 leicht rückläufige Entwicklung der Einbürgerungszahlen fort, die nur durch den Anstieg (6,8 Prozent) im Jahr 2002 unterbrochen wurde. Allerdings ist der Rückgang geringer als im Bundesdurchschnitt, wo der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund von Einbürgerungen um 9,8 Prozent zurück ging.

Die größte Gruppe der Eingebürgerten bildeten 2004 - wie schon in den letzten Jahren - 2 536 Personen mit bisher türkischer Staatsangehörigkeit, dies waren fast 39 Prozent aller Eingebürgerten. Es folgten Iraner (485), Polen (365), Personen aus der Russischen Föderation (321) und Ukrainer (298).

3 350 der im Jahr 2004 eingebürgerten Personen waren männlichen und 3 157 weiblichen Geschlechts. 14 Prozent aller Eingebürgerten waren unter 16 Jahre alt, ca. 70 Prozent 16 bis unter 45 Jahre alt, rd. 13 Prozent der neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren im Alter von 45 bis unter 60 Jahren und 3 Prozent waren 60 Jahre und älter.

Fast 70 Prozent (4 506) aller Eingebürgerten erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des § 85 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG). Rechtliche Voraussetzung für diese Anspruchseinbürgerung ist ein mindestens achtjähriger Aufenthalt in Deutschland. Erst kürzere Zeit in Deutschland lebende ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder dieser Personen können mit eingebürgert werden. Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vergleich zu 2003 um ca. 17 Prozent auf 567 Personen.

Quelle: statistischen Landesamtes Berlin

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