Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil in der Rechtssache Shajin Ahmed (Az.: C-369/17) am 13. September 2018 entschieden, dass eine Person nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen werden kann, wenn ausschließlich anhand des nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehenen Strafmaßes davon ausgegangen wird, dass sie eine „schwere Straftat begangen“ hat.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtssache Yön gegen die Landeshauptstadt Stuttgart (C-123/17) entschiede, dass die Einführung der Visumpflicht für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer, die sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten, aus Gründen der effektiven Einwanderungskontrolle und der Steuerung der Migrationsströme gerechtfertigt sein kann, soweit die Einzelheiten ihrer Umsetzung nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil in der Rechtssache C-181/16 (Sadikou Gnandi) am 19. Juni 2018 entschieden, dass die Mitgliedstaaten nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz eine Rückkehrentscheidung erlassen dürfen, sofern sie das Rückkehrverfahren aussetzen, bis über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung entschieden wurde.

 Der Gerichtshof der EU hat in der Rechtssache Banger (C-89/17) am 12. Juli 2018 entschieden, dass ein Unionsbürger, der in sein Heimatland zurückkehrt, das Recht hat, dass die Einreise und der Aufenthalt seines drittstaatsangehörigen Lebenspartners, mit dem er eine dauerhafte Beziehung eingegangen ist, erleichtern muss. Die Entscheidung bezieht sich nicht auf eingetragene Lebenspartner, sondern auf Personen, mit denen der Unionbürger eine dauerhafte Beziehung eingegangen ist. Eine Entscheidung, mit der eine solche Aufenthaltserlaubnis für den drittstaatsangehörigen Lebenspartner verweigert wird, muss auf einer eingehenden Untersuchung der persönlichen Umstände des Antragstellers beruhen und ist zu begründen.

In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es seitens der CSU Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich zurückzuweisen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Dass diese Diskussion sinnlos ist, ergibt sich zweifelsfrei aus einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs der EU mit der Frankreich untersagt wurde, eine Überstellungsentscheidung nach der Dublin-III-Verordnung zu erlassen, bevor Deutschland dem Gesuch ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. Insoweit wird erneut erkennbar, wie wenige Kenntnisse die in der Politik  Verantwortlichen von dem hier zur Anwendung gelangenden Unionsrecht haben.

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