Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet in den Schlussanträge in der Rechtssache C-673/16 umfasst der Begriff „Ehegatte“ im Hinblick auf die Aufenthaltsfreiheit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auch die Ehegatten desselben Geschlechts. Entgegen der Ansicht des Generalsanwalts wird der EuGH keine Erweiterung des Begriffs des Familienangehörigen vornehmen müssen. Denn Herr Coman und Herr Hamilton hatte vor der Weiterreise nach Rumänien eine gewisse Zeit gemeinsam von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht. Insoweit geht es nur um die Frage, ob der Lebenspartner von Herrn Coman die Freizügigkeit mit nach Rumänien nehmen kann. Diese Antwort wird der EuGH nach aller Voraussicht bejahen. Obwohl es den Mitgliedstaaten freisteht, die Ehe zwischen Personen desselben Geschlechts zu erlauben oder nicht, dürfte sie die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers nicht dadurch behindern, dass sie seinem gleichgeschlechtlichen Ehegatten, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes sei, ein Aufenthaltsrecht in ihrem Hoheitsgebiet verweigern

Seit Januar 2018 ist das neue Migrationsrechtsportal www.migrationsrecht.eu am Start. Auch dieses Portal wird von dem Migrationsrechtsexperten Dr. Klaus Dienelt und seinem Team betreut. Die neue Seite bietet ausschließlich Informationen in englischer Sprache und öffnet damit den Bereich des deutschen Migrationsrechts für ausländische Nutzer. Zugleich wird die unionsrechtliche Bedeutung des Migrationsrechts durch eine umfassende Darstellung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie einer Sammlung der wichtigsten EU-Richtlinien und EU-Verordnungen Rechnung getragen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. November 2017 in der Rechtssache C-165/16 (Toufik Lounes / Secretary of State for the Home Department) eine richtungsweisende Entscheidung zur Mehrstaatigkeit getroffen. Der EuGH hat entschieden, dass ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, auch nach der Einbürgerung des Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV in dem Mitgliedstaat ableiten kann. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Aufenthaltsrechts dürfen nicht strenger sein als diejenigen, die in der Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger vorgesehen sind.

Der Gerichthof der Europäischen Union hat am 20. Dezember 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16) entschieden, dass einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten bleibt.

 

Der Gerichthof der Europäischen Union hat mit Urteil in der Rechtssache C-201/16 (Majid Shiri / Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) a, 25. Oktober 2017 entschieden, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, sich vor einem Gericht auf den Ablauf der für ihre Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat vorgesehenen Frist berufen kann.

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