Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Mai 2017 (C-133/15) in der Rechtssache H. C. Chavez-Vilchez entschieden, dass ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen kann. Im Rahmen der Entscheidung wurde auch die Frage der Beweislast hinsichtlich der Tatsachen anhand deren sich beurteilen lässt, ob eine Entscheidung, mit der ihm ein Aufenthaltsrecht versagt würde, dem Kind die Möglichkeit nähme, den Kernbestand seiner mit dem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen, konkretisiert.

Der EuGH hat mit Urteil vom 4. April 2017 in der Rechtssache C-544/15 (Sahar Fahimian / Bundesrepublik Deutschland) entschieden, dass die nationalen Behörden einer iranischen Staatsangehörigen, die Absolventin einer von restriktiven Maßnahmen betroffenen Universität ist, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit ein Visum für ein Studium in einem sensiblen Bereich wie der IT-Sicherheit verweigern können. Die nationalen Behörden verfügen bei der Prüfung, ob nach der Studentenrichtlinie eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit vorliegt, über einen weiten Beurteilungsspielraum, müssen aber die ablehnende Entscheidung hinreichend begründen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.03.2017 in drei Verfahren den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung von Fragen angerufen, die die Sekundärmigration von Asylsuchenden betreffen. Insbesondere geht es um die Auslegung und zeitliche Anwendbarkeit der in der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie n.F.) eröffneten Möglichkeit, einen Asylantrag schon dann als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat subsidiären Schutz erhalten hat.

Der EuGH hat mit Urteil vom 29.03.2017 in der Rechtssache Tekdemir (C-652/15) die Anforderungen an die Notwendigkeit, ein Visumverfahren bei im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen durchzuführen, mit Blick auf die Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 näher konkretisiert. Der EuGH folgt der Stellungnahme der Kommission, die sich für eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgesprochen hatte. Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist damit nicht mehr anwendbar.

Der Gerichthof der Europäischen Union hat am 16. Februar 2017 in der Rechtssache PPU C.K. u.a. (Rs. C-578/16, nur in französischer Sprache verfügbar) entschieden, dass eine schwere Krankheit einer Rücküberstellung in den zuständigen Mitgliedstaat entgegenstehen kann. Indem zu entscheidenden Fall litt die Mutter seit der Geburt ihres Kindes unter starken Depressionen mit suizidalen Tendenzen.

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