Erweiterung des Beschwerdeausschlusses nach § 80 AsylG
Das Rückführungsverbesserungsgesetz ist beschlossen, aber noch nicht ausgefertigt und verkündet worden. Es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Über den Innenausschuss des Bundestags ist noch eine bedeutsame Änderung aufgenommen worden. Das Asylgesetz soll auch in § 80 AsylG geändert werden, indem die Norm um einen Passus (Hervorhebung) ergänzt wird (vgl. BT-Drs. 20/10090, S. 11): Weiterlesen ...