OLG Celle - 22 W 50/05 - Beschluss vom 26.08.2005

OLG Celle - 22 W 50/05 - Beschluss vom 26.08.2005 Zur Frage der Notwendigkeit eines Antrages (ausdrücklich oder konkludent), wenn das Rechtsmittel nach Erledigung der Hauptsache (hier: durch Abschiebung) zum Zwecke der Fortsetzungsfeststellung oder zur Herbeiführung einer Kostenentscheidung genutzt werden soll.
Dateiname: haft_olg-celle-erledigung-hauptsache-rechtsschutzziel-260805.pdf
Dateigröße: 82.38 KB
Erstellungsdatum: 14.11.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009