OLG Hamm - 15 W 58/07 - Beschluss vom 08.03.2007

OLG Hamm - 15 W 58/07 - Beschluss vom 08.03.2007
Zur Frage eines vorbeugenden Rechtsschutzes in Abschiebungshaftsachen
  1. Gegenüber einem nicht gestellten, von dem Betroffenen erwarteten Antrag der Verwaltungsbehörde auf Anordnung der Haft ist die Gewährung von vorbeugendem Rechtsschutz in der Form eines Antrages auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der künftigen Verhängung von Abschiebungshaft unzulässig.
  2. Dies gilt ebenso in Bezug auf eine nicht vollzogene, von dem Betroffenen lediglich befürchtete haftvorbereitende behördliche Ingewahrsamnahme.
Dateiname: haft_olg-hamm-vorbeugender-rechtsschutz-080307.pdf
Dateigröße: 95.04 KB
Erstellungsdatum: 14.11.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009