BGH - V ZB 14/10 - Beschluss vom 21.01.2010

BGH - V ZB 14/10 - Beschluss vom 21.01.2010

Zur Anwendung der einstweiligen Entscheidung des BGH in Freiheitsentziehungssachen

In entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG kann das Rechtsbeschwerdegericht wie das Beschwerdegericht vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere anordnen, dass die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen ist.

Dateiname: bgh_einstweilige-anordnung_famfg_210110.pdf
Dateigröße: 87.04 KB
Erstellungsdatum: 11.02.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 11.02.2010