Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sind in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht von Leistungen nach dem SGB 2 ausgeschlossen.
Dateiname: | rsp-bsg-leistungsausschluss-bei-ehegattennachzug.pdf |
Dateigröße: | 47.56 KB |
Erstellungsdatum: | 23.03.2015 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 23.03.2015 |