BVerfG - 2 BvR 2367/07 - Beschluss vom 07.05.2009

BVerfG - 2 BvR 2367/07 - Beschluss vom 07.05.2009

"Richterliche Entscheidung bei konkret geplanter Festnahme"

Mit Blick auf die hohe Bedeutung des Richtervorbehalts sind alle an einer freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe verpflichtet, ihr Vorgehen so zu gestalten, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird. Erfolgt eine geplante Festnahme eines untergetauchten Ausländers nach Absprache der Behörden ohne vorherige Klärung der Frage, ob das Herbeiführen einer richterlichen Entscheidung vor der Freiheitsentziehung zur Verfehlung ihres Zwecks führen würde, liegt in der unterbliebenen Aufklärung ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör.
Dateiname: haft_bverfg_richterliche_entscheidung_konkret_geplante_fe_070509.pdf
Dateigröße: 493.71 KB
Erstellungsdatum: 04.07.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 17.10.2009