BVerwG - 1 C 15.04 - Urteil vom 14.06.2005

BVerwG - 1 C 15.04 - Urteil vom 14.06.2005
Zur Haftung der Eltern für die Kosten der Abschiebung eines minderjährigen Kindes und zur Erstattungspflicht für Kosten einer in einer JVA vollzogenen Abschiebungshaft
  1. Für die Kosten der Abschiebung eines minderjährigen Kindes haften neben den Kostenschuldnern des § 82 AusIG (jetzt § 66 AufenthG) auch die Eltern, wenn sie die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen ihr minderjähriges Kind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG mitveranlasst haben.
  2. Die Erstattungspflicht für Kosten einer in Justizvollzugsanstalten vollzogenen Abschiebungshaft erstreckt sich auf alle erforderlichen, tatsächlich entstandenen Kosten der Abschiebungshaft (§ 83 Abs. 4 Satz 1 AusIG, jetzt: § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
Dateiname: haft_bverwg_kostenhaftung_14062005.pdf
Dateigröße: 111.07 KB
Erstellungsdatum: 21.10.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009