EuGH weist die Klagen Ungarns und der Slowakei gegen Verteilung von Asylsuchenden ab
Der Gerichtshof der Europäischen Union wies am 6. September 2017 die Klagen der Slowakei und Ungarns (verbundenen Rechtssachen C-643/15 und C-647/15) gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylsuchenden ab. Diese Regelung habe tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu beigetragen, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen konnten. Weiterlesen ...

