Der EGMR hatte in der Rechtssache Bouchelika gegen Frankreich mit Urteil vom 29. Jänner 1997 über eine Ausweisung und deren Vereinbarkeit mit dem Recht auf Familienleben zu entscheiden. Der Bf. war 22 Jahre alt, alleinstehend und ohne Kinder. Er hatte erst nach der Ausweisungsentscheidung eine Familien gegründet. Wesentlich für die Ausweisungsentscheidung war der Umstand, dass der Bf. wegen räuberischen Diebstahls verurteilt worden war.
Dateiname: | egmr_bouchelkia.pdf |
Dateigröße: | 96.36 KB |
Erstellungsdatum: | 28.07.2009 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 28.07.2009 |