EGMR Madani vs. Österreich, Urteil vom 08.12.2005

EGMR Madani vs. Österreich, Urteil vom 08.12.2005

Transitaufenthalt

Bei der Entscheidung, ob eine Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 5 EMRK vorliegt, geht der EGMR von der konkreten Situation aus und berücksichtigt eine Reihe von Kriterien, wie Art, Dauer und Auswirkungen sowie die Art der Durchführung der umstrittenen Maßnahme. Der Unterschied zwischen Entzug und Beschränkung der Freiheit ist für den EGMR lediglich einer des Grades und der Intensität und nicht einer der Art oder der Substanz.
Dateiname: haft_egmr_madani_vs_sterreich_08122005_mnet.pdf
Dateigröße: 85.45 KB
Erstellungsdatum: 07.08.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 17.10.2009