Transitaufenthalt
Der EGMR stuft den Zwangsaufenthalt von zwei Libyern im Transitbereich des Flughafens Warschau, die nach einer Ausweisungs- und Passbeschaffung in ihren Heimatstaat abgeschoben werden sollten und
14 Tage im Transitbereich festgehalten wurden nachdem ihre Abschiebung dreimal wegen Widerstands gescheitert war, als
Freiheitsentziehung ein.