EGMR „U. E. vs. Deutschland“ Urteil vom 24.11.2005
Wiederaufnahmeverfahren um Schadenersatzprozess
Im Einzelfall kann bereits die Feststellung einer Verletzung von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe b der Konvention an sich eine ausreichende gerechte Entschädigung für den immateriellen Schaden bedeuten.