Übersicht StAG

Zuletzt geändert durch G v. 12.08.2021 (BGBl. I S. 3538)

Ein Deutscher wird auf seinen Antrag aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat.

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