LG Freiburg - 4 T 281/11 - Beschluss vom 01.12.2011

LG Freiburg - 4 T 281/11 - Beschluss vom 01.12.2011

Ein Rechtsmittel bedarf nach § 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG auch dann einer Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten, wenn es im Rahmen einer richterlichen Anhörung eingelegt wird.

Dateiname: haft_-lg-freiburg_unterschrifterfordernis-bei-beschwerde_011211.pdf
Dateigröße: 88.49 KB
Erstellungsdatum: 23.12.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 23.12.2011