BMI nimmt zur beabsichtigten Zusammenarbeit von Frontex mit Libyen Stellung

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Antwort des Bundesministeriums des Innern auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Volker Beck vom 29. September 2010 zur angestrebten Kooperation zwischen der europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) und dem libyischen Staat bei der Flucht- und Migrationsverhinderung.

Die Stärkung des Dialogs mit Drittstaaten zu allen Bereichen der Migrationspolitik, einschließlich der Achtung des Flüchtlingsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des umfassenden EU-Gesamtansatzes zur Migrationsfrage.

Der Drittstaat Libyen bleibt ein potentiell wichtiges Transitland entlang der Migrationsrouten nach Europa. In den Beziehungen der EU zu Libyen hat die Zusammenarbeit im Bereich Migration und Asyl hohe Priorität. Die Kommission verhandelt derzeit mit Libyen über ein Rahmenabkommen, das ein breites Spektrum verschiedener Bereiche der Zusammenarbeit abdeckt und auch konkrete Bestimmungen zu Migrationfragen enthält. Die Achtung der einschlägigen internationalen Instrumente und Verpflichtungen im Hinblick auf Personen, die internationalen Schutz benötigen, ist ein zentraler Punkt, der im Rahmenabkommen berücksichtigt werden muss.

Der Dialog mit Libyen und die finanzielle Unterstützung von Programmen seitens der EU zielen darauf ab, die Fähigkeiten Libyens zur besseren Bewältigung der Migrationsströme und zur Unterstotzung derjenigen, die internationalen Schutz benötigen, zu stärken. Es besteht ein Verhandlungsmandat für ein ArbeItsabkommen zwischen der Agentur FRONTEX und Libyen. Das Arbeitsabkommen soll das oben genannte Rahmenabkommen ergänzen und im Bereich der Bekämpfung der illegalen Migration konkretisieren. Auf Basis des Arbeitsabkommens soll der Schutz der südlichen Seeaußengrenzen der EU durch FRONTEX künftig auf operativer bzw. auf technischer Ebene optimiert werden. Es dient einem zielgerichteten Kapazitätsaufbau im Aufgabenbereich des libyschen Grenzmanagements. Die Zusammenarbeit soll ausdrücklich auch im Bereich der Aus- und Fortbildung erfolgen. Damit ist insbesondere beabsichtigt, die Einhaltung internationaler Standards zu gewährleisten und rechtsstaatliche Werte zu vermitteln.