EuGH erklärt die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu türkischen Selbstständigen für europarechtswidrig
Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Juli 2014 in der Rechtssache Dogan (C-138/13) entschieden, dass ein Ehegatte eines türkischen Selbstständigen keine deutschen Sprachkenntnisse beim Familiennachzug nachweisen muss. Die Sprachanforderungen in § 30 Abs. 1 AufenthG sind insoweit europarechtswidrig. Weiterlesen ...