Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Der EuGH hat in den verbundenen Rechtssachen C-523/11, C-585/11 (Prinz) am 18.07.2013 entschieden, dass Deutschland die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehende Gewährung einer Ausbildungsförderung für ein Studium in einem anderen Mitgliedstaat nicht allein davon abhängig machen darf, dass der Antragsteller vor Studienbeginn drei Jahre lang ununterbrochen in Deutschland gewohnt hat.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, hat die EU-Kommission am 31.05.2013 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, wegen der europarechtswidrigen Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Damit bestätigen sich die Einleitung des Verfahrens gegen Deutschland, von dem bereits Ende Januar berichtet wurde.

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