Wohnsitzerfordernis für die BAföG-Gewährung europarechtswidrig
Der EuGH hat in den verbundenen Rechtssachen C-523/11, C-585/11 (Prinz) am 18.07.2013 entschieden, dass Deutschland die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehende Gewährung einer Ausbildungsförderung für ein Studium in einem anderen Mitgliedstaat nicht allein davon abhängig machen darf, dass der Antragsteller vor Studienbeginn drei Jahre lang ununterbrochen in Deutschland gewohnt hat. Weiterlesen ...