Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot (Schlussanträge vom 6.3.2012) kann ein Unionsbürger, der seit mehr als zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat gelebt hat, ausgewiesen werden, wenn sein gesetzwidriges Verhalten dokumentliert, dass er trotz des langjährigen Aufenthalts nicht wirklich in die Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats integriert war.

Die Bundesrepublik Deutschland hat für Leistungen nach dem SGB II einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt. Dieser völkerrechtswidrige Vorbehalt soll mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten sein. Damit sollen die Leistungsausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II ab dem 19.12.2011 auf Angehörige der EFA-Staaten wieder Anwendung finden.

Bürger aus Drittstaaten, die legal in der EU arbeiten, sollen in Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und öffentliche Dienstleistungen vergleichbare Rechte wie EU-Bürger genießen. Dies sieht die Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, vor.

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