Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden
Der EuGH hat in den Rechtssachen C-411/10 (N. S. / Secretary of State for the Home Department) und C-493/10 (M. E. u. a. / Refugee Applications Commissioner und Minister for Justice, Equality and Law Reform) entschieden, dass ein Asylbewerber nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden darf, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden. Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten. Weiterlesen ...