Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Seit Januar 2018 ist das neue Migrationsrechtsportal www.migrationsrecht.eu am Start. Auch dieses Portal wird von dem Migrationsrechtsexperten Dr. Klaus Dienelt und seinem Team betreut. Die neue Seite bietet ausschließlich Informationen in englischer Sprache und öffnet damit den Bereich des deutschen Migrationsrechts für ausländische Nutzer. Zugleich wird die unionsrechtliche Bedeutung des Migrationsrechts durch eine umfassende Darstellung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie einer Sammlung der wichtigsten EU-Richtlinien und EU-Verordnungen Rechnung getragen.

Der Gerichthof der Europäischen Union hat am 20. Dezember 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16) entschieden, dass einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten bleibt.

 

Der Gerichthof der Europäischen Union hat mit Urteil in der Rechtssache C-201/16 (Majid Shiri / Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) a, 25. Oktober 2017 entschieden, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, sich vor einem Gericht auf den Ablauf der für ihre Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat vorgesehenen Frist berufen kann.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. November 2017 in der Rechtssache C-165/16 (Toufik Lounes / Secretary of State for the Home Department) eine richtungsweisende Entscheidung zur Mehrstaatigkeit getroffen. Der EuGH hat entschieden, dass ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, auch nach der Einbürgerung des Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV in dem Mitgliedstaat ableiten kann. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Aufenthaltsrechts dürfen nicht strenger sein als diejenigen, die in der Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger vorgesehen sind.

Ein funktionierendes, auf Solidarität beruhendes Asylsystem ist möglich! Die geltende Dublin-III Verordnung, in der festgelegt ist, welcher Staat für Asylanträge von Flüchtlingen zuständig ist, ist inzwischen unzureichend. Dies wurde 2015 deutlich, als mehr als eine Million Menschen vor Krieg, Konflikten und Verfolgung flohen und in der EU internationalen Schutz beantragten, was dazu führte, dass das Dublin-System völlig zusammenbrach. Als Reaktion legte die Kommission im Mai 2016 einen Vorschlag für eine überarbeitete Dublin-Verordnung vor.

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