Migrationsrecht.net - Informationsportal zum Ausländerrecht

Das Portal Migrationsrecht.net bietet Juristen, Rechtsanwälten, Journalisten und auch Rechtssuchenden mit seinem Experten-Netzwerk umfangreiche Informationen sowie aktuelle News aus dem gesamten Bereich des europäischen und deutschen Migrationsrechts. Zu vielen Themengebieten des Ausländerrechts stehen Texte, Abhandlungen, Gesetze und Verordnungen sowie E-Books zur Verfügung.

Europäische Kommission schlägt visumfreies Reisen für Albanien und Bosnien und Herzegowina vor

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag angenommen, der Bürgern Albaniens und Bosnien und Herzegowinas erlaubt, ohne Visum mit biometrischen Reisepässen in die Schengen-Länder zu reisen. Damit der Vorschlag umgesetzt werden kann, müssen beide Länder drei wichtige Vorgaben erfüllen.

„Ich weiß, was den Menschen in Albanien und Bosnien und Herzegowina visumfreies Reisen bedeutet. Ihnen dies zu ermöglichen, gehört zu den wesentlichen Zielen der EU-Integrationspolitik für den westlichen Balkan. Durch die Förderung zwischenmenschlicher Kontakte verbessern sich die Chancen von Unternehmen, außerdem erhalten die Bewohner der Region Gelegenheit, die EU besser kennenzulernen“, erklärte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres. Sie fügte hinzu: „Der heutige Vorschlag ist das Ergebnis fortgesetzter intensiver Bemühungen der Behörden und der Bevölkerung dieser Länder, die vorgegebenen Bedingungen zu erfüllen. Ich bin zuversichtlich, dass die beiden Länder auf der Grundlage des bereits Erreichten den noch nicht erfüllten Kriterien rechtzeitig genügen können, so dass das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat diesem Vorschlag bald zustimmen werden. Hervorzuheben ist außerdem, dass diese Freiheit an Verantwortlichkeit geknüpft sein wird. Deshalb ermuntere ich die nationalen Behörden Albaniens und Bosnien und Herzegowinas, ihre Bürger weiter über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem visumfreien Reisen aufzuklären.“

Stefan Füle, Kommissar für Erweiterung und europäische Nachbarschaftspolitik, betonte:  „Dieser Vorschlag für visumfreies Reisen ist für die Bürger der betreffenden Länder von allergrößter Bedeutung, denn dadurch wird ihnen die EU nähergebracht. Die Aufhebung der Visumpflicht wird dazu beitragen, Europa als Perspektive zu konkretisieren. Wie Kommissarin Malström vertraue ich darauf, dass die zuständigen nationalen Behörden in Albanien und Bosnien und Herzegowina schon bald alle der noch nicht erfüllten vorgegebenen Bedingungen erfüllen und weiter für regelmäßige Ergebnisse bei der Umsetzung der „Fahrpläne“ Sorge tragen werden.“

Durch den Vorschlag soll den Bürgern Albaniens und Bosnien und Herzegowinas das Reisen in die EU-Länder (mit Ausnahme Irlands und des Vereinigten Königreichs, die sich nicht an der gemeinsamen Visumpolitik beteiligen) sowie in die mit dem Schengen-Raum assoziierten Länder (Island, Norwegen und die Schweiz) erleichtert werden, weil sie kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt mehr beantragen müssen.

Dies ist das Ergebnis der über zweijährigen Bemühungen im Rahmen der Gespräche über die Liberalisierung der Visabestimmungen, die mit den beiden Ländern im ersten Halbjahr 2008 aufgenommen wurden: Gemessen an den „Fahrplänen“, die die Europäische Kommission vorgelegt hatte, sind Albanien und Bosnien und Herzegowina bei der Verbesserung der Sicherheit von Reisepässen, dem Ausbau der Grenzkontrollen und der Stärkung des institutionellen Rahmens zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption beträchtlich vorangekommen. Wesentliche Fortschritte haben sie auch im Bereich der Außenbeziehungen und Grundrechte erreicht.

Trotz dieser guten Ergebnisse müssen sich beide Länder in einigen Bereichen, in denen weiterhin Mängel festzustellen sind, jedoch noch verbessern (Näheres siehe MEMO/10/218). Die Europäische Kommission wird auch künftig darüber wachen, welche Anstrengungen unternommen werden, um die verbleibenden Probleme wirksam anzugehen, und wird dem Europäischen Parlament und dem Rat rechtzeitig über die Ergebnisse Bericht erstatten. Die Überwachung könnte während des Sommers stattfinden, damit der Rat und das Parlament im Herbst eine endgültige Entscheidung treffen können.

Der Vorschlag folgt auf den letztjährigen Beschluss des Rates über die Befreiung der Bürger Montenegros, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien von der Pflicht zur Beantragung von Kurzzeitvisa.

Jetzt sind das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union gefordert, endgültig über den Kommissionsvorschlag zu entscheiden.

Website von Cecilia Malmström, Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für den Bereich Inneres:

http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_de.htm

Justiz und Inneres - Presseraum:

http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/news_intro_en.htm

Weitere Informationen:

 

Visa facilitation agreements - Overview of state of play

AGREEMENTS IN FORCE

 

Country

Agreement signed

Entry into force

Russia 

25 May 2006

1 June 2007

Ukraine 

18 June 2007

1 January 2008

Former Yugoslavian Republic of Macedonia*

18 September 2007

1 January 2008

Serbia*

18 September 2007

1 January 2008

Montenegro*

18 September 2007

1 January 2008

Bosnia and Herzegovina

18 September 2007

1 January 2008

Albania

18 September 2007

1 January 2008

Moldova

10 October 2007

1 January 2008

*Holders of biometric passports are exempt from the visa obligation since 19 December 2009