Migrationsrecht.net - Informationsportal zum Ausländerrecht

Das Portal Migrationsrecht.net bietet Juristen, Rechtsanwälten, Journalisten und auch Rechtssuchenden mit seinem Experten-Netzwerk umfangreiche Informationen sowie aktuelle News aus dem gesamten Bereich des europäischen und deutschen Migrationsrechts. Zu vielen Themengebieten des Ausländerrechts stehen Texte, Abhandlungen, Gesetze und Verordnungen sowie E-Books zur Verfügung.

EU-Leitlinien zur Erstellung von Herkunftsländerinformationen

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Das Bundesamt hat an einem ARGO-Projekt der Europäischen Kommission zur Entwicklung gemeinsamer Leitlinien zur Erstellung von Herkunftsländerinformationen teilgenommen. Das Projekt wurde mit der abschließenden Sitzung der Vertreter der teilnehmenden Staaten Niederlande (Projektleitung), Belgien, Frankreich, Großbritannien, Polen, Schweiz und Deutschland im April dieses Jahres beendet. Erarbeitet wurden gemeinsame Leitlinien sowie verschiedene erläuternde Dokumente. Die Leitlinien werden auch im Bundesamt eingesetzt.

Unter der Projektführung der niederländischen Immigrations- und Einbürgerungsbehörde (IND) arbeiteten in diesem ARGO-Projekt Vertreter von Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Polen, der Schweiz und Deutschlands zusammen. Ziel war es, gemeinsame Leitlinien zu entwickeln, nach denen Herkunftsländerinformationen gesammelt, evaluiert, niedergeschrieben und verbreitet werden können. Die Dauer des Projektes belief sich auf ein Jahr. Es wurde mit dem letzten Seminar der teilnehmenden Länder am 25. April 2007 abgeschlossen. Vorausgegangen waren fünf weitere Seminare, in denen an der Entwicklung der Leitlinien gearbeitet wurde. Die gemeinsame Nutzung der Datenbank des Bundesamtes, Milo, zur Ablage aller erarbeiteten Dokumente in allen Phasen des Projektes und die Kommunikation mittels Telefon und E-Mail erlaubten eine ständige Weiterentwicklung der Leitlinien auch zwischen den Seminaren. Dadurch wurden alle Teilnehmer am Projekt in die Lage versetzt, sich tagesaktuell über die jeweils gültige Version eines Dokumentes zu informieren. Der wesentliche Inhalt der Leitlinien:

- Definition von Quellem,

- Grundregeln für die Verwendung von Quellen,

- Grundregeln für die Evaluierung und Gegenprüfung von Informationen, Verfassen von tatsachenbasierten Herkunftsländerinformation-Produkten.

Dabei wurde auch die Vorgehensweise bei besonderen Sachverhalten (z.B. nur eine Quelle verfügbar, zweifelhafte Quellen, keine Information auffindbar, widersprüchliche Informationen) behandelt. Bei der Projektarbeit stellte sich schnell heraus, dass es von grundlegender Bedeutung sein würde, die verwendeten Begriffe genau zu definieren. Bei den ersten Diskussionen entdeckten die Beteiligten, dass in den verschiedenen Ländern bei gleichen Vorgängen unterschiedliche Begriffe verwendet wurden. Und umgekehrt: Manchmal schienen unterschiedliche Verfahrensweise vorzuliegen, wobei tatsächlich nur die verwendeten Begriffe unterschiedlich gewählt waren. Dies führte zur Entwicklung des Glossars, das bei der Anwendung der Leitlinien stets benutzt werden sollte. Bei den erarbeiteten Leitlinien handelt es sich um einen Entwurf. Die Mitglieder der Projektgruppe haben vorgeschlagen, dass der Entwurf über einen längeren Zeitraum, z.B. ein Jahr, zunächst in der Praxis getestet werden sollte. Anschließend – nach eventuell erforderlicher Anpassung – kann er endgültig als Grundlage der Arbeit zur Erstellung von Herkunftsländerinformationen dienen. Ein konkreter Evaluierungsprozess ist noch nicht geplant, sollte aber von der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Der Entwurf wurde im Rahmen der Plenarsitzung der EU-Mitgliedstaaten sowie der assoziierten Staaten Schweiz und Norwegen der Kommissions-Arbeitsgruppe EURASIL präsentiert. Alle Staaten würdigten die Qualität des Leitlinienentwurfs und die Nützlichkeit für die tägliche Arbeit. Viele kündigten an, den Entwurf in der Herkunftsländerinformation anwenden zu wollen. Die Leitlinien wurden in englischer Sprache (Arbeitssprache) erarbeitet. Diese Version sollte stets als Referenztext verwendet werden. Übersetzungen wurden gefertigt in den Sprachen Französisch, Niederländisch, Polnisch und Deutsch. Der Mehrwert, einheitliche Leitlinien zur Erstellung faktischer Herkunftsinformationen in ganz Europa zu verwenden, liegt darin, dass dadurch ein bestimmtes Qualitätsniveau erreicht wird, das den Austausch von solchen Informationen erleichtert, weil alle nach den selben Regeln erstellt wurden. Und dies unabhängig von bereits jetzt in den nationalen Verfahren verwendeten Leitlinien. Diese Leitlinien wurden ausschließlich für die Bearbeitung von Informationen über Herkunftsländer erarbeitet. Die darin beschriebenen Methoden können jedoch ohne Weiteres auf vergleichbare Sachverhalte im Rahmen anderer Arbeitsbereiche (z.B. Faktenmissionen in Herkunftsländer oder Länderanalysen) übertragen werden. Gemeinsame Leitlinien für solche Arbeitsbereiche sollen demnächst - auch im Rahmen von EU-Projekten - erarbeitet werden.

Hier zu dem deutschen Text der Leitlinien

http://www.bamf.de/cln_042/nn_566316/SharedDocs/Anlagen/DE/Asyl/Downloads/Sonstige/konzept-gemeinsame-leitlinien-2007-dt.html