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Europäische Kommission legt zwei Mitteilungen zur externen Dimension der Migration vor

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In der am 16. Mai 2007 veröffentlichten Mitteilung „Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten“ schlägt die Kommission zunächst die Aushandlung von Mobilitätspartnerschaften zwischen der EU und Drittländern vor. Dies verlange eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den interessierten Mitgliedstaaten, da Bestandteile dieser Partnerschaften in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Diese Partnerschaften sollen die besonderen Bedürfnisse der Drittländer berücksichtigen wie auch die Zielvorstellungen des Mitgliedstaates und der EU. Sie sollen sich an dem Maß des Engagements orientieren, zu dem der Drittstaat im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen Migration bereit ist und an den Anstrengungen des Drittstaates zur Reintegration von Rückkehrern, eingeschlossen der Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Die Kommission zählt eine Reihe möglicher Komponenten einer solchen Partnerschaft auf, z.B. zählt dazu auch die Durchführung gezielter Informationskampagnen in den Drittländern zur Verhinderung illegaler Migration. Von Seiten der Mitgliedstaaten könnten den Drittländern Erleichterungen bei der legalen Migration eingeräumt werden, z.B. durch Gewährung der Wirtschaftsmigration oder zusätzlich der Migration zu Studien- oder Ausbildungszwecken. Es sollen so schnell wie möglich Verhandlungen über eine begrenzte Anzahl von Pilotpartnerschaften aufgenommen werden.

Die zirkuläre Migration soll gefördert werden, um sowohl den Bedarf an Arbeitskräften in der EU zu decken, als auch die Vorteile für die Herkunftsländer zu maximieren, wie die Förderung des Transfers von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie die Minderung der Risiken des Braindrain. Zuwanderer sollen die legale Möglichkeit erhalten, vorübergehend und auch öfter hintereinander in der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. In der Mitteilung wird zwischen zwei Hauptformen der zirkulären Migration unterschieden. Die zirkuläre Migration von Drittstaatsangehörigen, die sich in der EU niedergelassen haben: diese Kategorie gibt den Menschen die Möglichkeit, sich in ihrem Herkunftsland aktiv einzubringen, während sie ihren Hauptwohnsitz in einem der Mitgliedstaaten der EU beibehalten.

Die zirkuläre Migration von Personen, die in einem Drittstaat wohnen: diesen Menschen würde so die Möglichkeit geboten, befristet in der EU zu arbeiten, zu studieren oder sich auszubilden. Dies unter der Bedingung, dass sie nach Ablauf der Frist ihren Hauptwohnsitz und ihre Haupttätigkeit in ihrem Herkunftsland wieder aufnehmen müssten. Der Förderung der Zirkulärmigration sollen insbesondere einige Legislativmaßnahmen dienen, die bereits in dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung vom Dezember 2005 angekündigt worden sind. Dies sind insbesondere:
- Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hochqualifizierter Arbeitnehmer;
- Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern:
- Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden.
Die Kommission beabsichtigt, auf der Grundlage der vorliegenden Mitteilung eine Debatte mit den Mitgliedstaaten zu führen. Thematisiert werden sollen die Maßnahmen, die nach Auffassung der Kommission eine wirkungsvolle zirkuläre Migration gewährleisten könnten, wie
1. Anreize zur Förderung der Zirkulären Migration;
2. Gewährleistung der Rückkehr;
3. Kontrolle der zirkulären Migration;
4. Reduzierung des Braindrain-Risikos;
5. Partnerschaft mit Drittstaaten;
6. Bilaterale Übereinkommen zur Förderung einer sicheren zirkulären Migration.

Die Mitteilung verweist auf die bereits bestehenden Legislativinstrumente. So seien drei Richtlinien verabschiedet worden, die die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen zum Inhalt haben. Die Kommission verweist hier auf die Richtlinie über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst (2004/114/EG), auf die Richtlinie über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (2005/71/EG) und auf die Richtlinie betreffend die Rechtstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (2003/109/EG). Auch die Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (2004/38/EG) gebe Angehörigen von dauerhaft aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit des Aufenthalts und nach 5 Jahren ein Dauerbleiberecht. Zur Weiterentwicklung des in der Mitteilung entworfenen Konzeptes will die Kommission zunächst ein Konsultationsverfahren starten, um so die Meinung anderer EU-Organe, der Mitgliedstaaten und von Interessenverbänden zu erfahren. Darüber hinaus sollen Sondierungsgespräche mit einer begrenzten Anzahl von Ländern geführt werden, die an Mobilitätspartnerschaften interessiert sind.

Die ebenfalls am 16. Mai 2007 vorgestellte Mitteilung „Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union“ befasst sich schwerpunktmäßig mit den genannten Nachbarregionen, aber auch mit weiteren Ländern u.a. des nahen und mittleren Ostens und des asiatischen Raumes. Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage wurde vom Europäischen Rat am 16. Dezember 2005 durch Verabschiedung des Aktionspapiers „Gesamtansatz Migration - Vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum“ angenommen. Der Gesamtansatz sieht vor, dass die illegale Einwanderung bekämpft und in Zusammenarbeit mit Drittstaaten die Vorteile der legalen Migration nutzbar gemacht werden. Die vorliegende Mitteilung skizziert zunächst für bestimmte Länder bzw. Regionen jeweils den bestehenden Dialograhmen und gibt anschließend Empfehlungen, wie Dialog und Beziehungen intensiviert werden können. Mit allen Ländern der genannten Regionen hat die EU bereits einen institutionellen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen ein politischer und wirtschaftlicher Dialog sowie Kooperationsbeziehungen errichtet wurden. Dies erfolgte im Allgemeinen unter Einbindung der Migrationsproblematik. Um den Gesamtansatz auf diese Regionen auszudehnen, beabsichtigt die Kommission, die Zusammenarbeit mit den Regionen zu intensivieren, auszubalancieren und zu vertiefen – unter Einbeziehung der Mobilitätsfrage und der Entwicklungsdimension der Migration, um so die Glaubwürdigkeit der EU bei den Partnern zu steigern und zu einer weiteren Kooperationsstufe zu gelangen.