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Insel Saint-Barthélemy zählt ab dem 1. Januar 2012 zum EU-Gebiet

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Beschluss des Rates vom 29.10.2010 Nr. 2010/718/EU zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union

 

Die Insel Saint-Barthélemy zählt ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr zu den Gebieten in äußerster Randlage der Union und erhält stattdessen den Status eines assoziierten überseeischen Landes oder Hoheitsgebiets im Sinne des Vierten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Damit wird die Insel zum Bereich "Departments et régions d`outre-mer   (DOM-ROM) - überseeische Regionen und Départements des französischen Festlandes" gehören wie derzeit schon Franz. Guayana, Guadeloupe, Matinique und Reunion.

Zum Beschluss:

icon Beschluss des Rates 2010/718/EU vom 29.10.2010 - Insel Saint-Barthélemy (702.56 kB 2011-01-12 11:31:23)

Lesen Sie auch aktuell die neue die Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich der EU:

icon Übersicht zum Geltungsbereich der EU (273.85 kB 2011-01-12 12:20:30)