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Visaabkommen EU-Brasilien in Kraft

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Im ABl.EU vom 10.03.2011 - L 63/1 - erfolgte die Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten.

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten trat am 01.04.2011 in Kraft, da das Verfahren nach Artikel 8 des Abkommens am 24.02.2011 abgeschlossen worden ist.

 

Zur Auswirkung des Abkommens:

Bitte klicken Sie hier: News vom 09.10.2010

Siehe auch die Presseerklärung des Rates:

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/119466.pdf

Das zweite Abkommen über die normalen Reisepässe ist nach diesseitiger Erkenntnis noch nicht in Kraft getreten, obgleich ebenfalls am 24.02.2011 im Rat angenommen.