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Berliner Bilanz beim Bleiberecht - nach 5 Monaten erst 172 Aufenthaltserlaubnisse

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Berliner Ausländerbehörde verkürzt die Frist fürs Bleiberecht - Anträge nur noch bis 18.05.07 möglich.

Fünf Monate nach dem Innenministerbeschluss vom 17.11.2006 zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge liegt bei der Berliner Ausländerbehörde die Mehrzahl der gestellten Anträge auf Halde. Der Flüchtlingsrat erhielt am 11.04.07 Kenntnis von einer Statistik, wonach in Berlin bisher 2336 Flüchtlinge das Bleiberecht beantragt haben. Erst 172 Anträge auf Aufenthaltserlaubnis wurden bisher genehmigt, bereits 306 Anträge abgelehnt.

Dabei hatten alle Beteiligten ganz andere Größenordnungen erwartet. Die Berliner Zeitung vom 21.11.06 zitierte den Innensenator wie folgt: "Innerhalb von zwei Wochen können Flüchtlinge, die eine Arbeit nachweisen, damit rechnen, ein Daueraufenthaltsrecht zu erhalten. Das hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern angekündigt. Von den offiziell rund 8 800 Flüchtlingen in Berlin profitieren laut Körting bis zu 2 500 Flüchtlinge, etwa ein Viertel, vom Bleiberecht, auf das sich die Innenminister geeinigt hatten."

Die Ausländerbehörde scheint ihre Aufgabe jedoch vor allem darin zu sehen, eine schnelle und großzügige Umsetzung der Bleiberechtsregelung zu verhindern. Mit einer klammheimlichen Weisungsänderung hat die Ausländerbehörde jetzt die Antragsfrist für das Bleiberecht nachträglich verkürzt. Nur noch bis zum 18.05.07 kann jetzt das Bleiberecht beantragt werden. Nur wer bis zu diesem Tag einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt hat, kann noch bis zum 01.10.07 das Arbeitsangebot nachreichen.

Die Ausländerbehörde hatte ursprünglich mit Weisung vom 19.12.06 zur Umsetzung des IMK-Beschlusses festgelegt, dass für die Aufenthaltserlaubnis ein Antrag noch bis zum 01.10.07 gestellt werden kann, wenn dem Antrag ein Arbeitsangebot beigefügt ist. Der Innensenator hält die Verkürzung der Frist für unproblematisch, weil im Hinblick auf das erwartete Inkrafttreten des - vom Bundestag erst noch zu beschließenden - gesetzlichen Bleiberechts in Berlin ein Abschiebestopp gilt. Wer das Bleiberecht erst nach dem 18.05.07 beantragt, wird deshalb zwar nicht abgeschoben, muss aber vorerst weiter von Sozialleistungen leben, da er nur eine Duldung erhält, mit der die Arbeitsaufnahme bis auf weiteres faktisch ausgeschlossen ist.

Die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist voraussichtlich erst wieder möglich, wenn das gesetzliche Bleiberecht in Kraft tritt. Ob das allerdings im Juli, im Oktober, oder noch später der Fall sein wird, ist offen. Die Verkürzung der Frist kostet Geld und verhindert die Integration der Flüchtlinge. Wir fordern den Innensenator auf, die nachträgliche Verkürzung der Antragsfrist zurückzunehmen, und dafür zu sorgen, dass die Bleiberechtsregelung in Berlin auch im Übrigen großzügig umgesetzt wird.*)

Der Flüchtlingsrat Berlin informiert auch im Internet mit ständig aktualisierten Hinweisen und Merkblättern über das Bleiberecht:

www.fluechtlingsrat-berlin.de/bleiberecht.php

Flüchtlingsrat Berlin
18.04.2007