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Bundesregierung: Zuwanderungsrecht soll Mitte des Jahres verschärft werden

BERLIN ? Mehreren Organen der Printmedien sowie Fernsehanstalten liegen Hinweise darauf vor, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Regelungen über Einreise in die und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland strenger zu gestalten. Wie das Bundesinnenministerium auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" (externer Link) hin nach Informationen des Online-Portals der Rheinischen Post (externer Link) bestätigte, plant sie unter anderem eine Erhöhung des Nachzugsalters von Ehegatten auf 21 Jahre. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, das zugleich der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben dienen solle, sei für Juli 2006 geplant.

Aus europäischer Sicht besteht im deutschen Rechtssystem noch immer Anpassungsbedarf an die geltenden Richtlinien im Bereich der Personenfreizügigkeit. Mit der Ablösung des AufenthG/EWG und der FreizügV/EG durch das Freizügigkeitsgesetz/EG (im Mitgliederbereich) im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde noch nicht das auf europäischer Ebene vereinbarte und verbindlich festgelegte Maß an aufenthaltsrechtlicher Harmonisierung erreicht (vgl. im Einzelnen dazu auch Renner ?, AuslR, München, 8. Aufl. 2005, Vorbem § 1 AufenthG, Rn 22 ff., sowie Vorbem § 1 FreizügG/EU, Rn 1 ff.).

Bei der Gesetzesinitiave geht es aus Sicht des Hauses von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) (externer Link) um eine wirksamere Bekämpfung von Zwangsehen, Prostitution und Schleusung (Lexikoneintrag). Die Opposition im Bundestag und die türkische Gemeinde übten deutliche Kritik an dem Vorhaben. Die Gegner der Rechtsänderungen stützen sich unter anderem auf verfassungsrechtliche Bedenken: der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolat, sagte gegenüber der ARD (externer Link) in Berlin, die türkische Gemeinde gehe davon aus, "dass diese Regelung mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigen wird." Nach seinem Dafürhalten ist zur Frage der Zwangsheiraten ein sozialer Diskurs erforderlich; über statistisches Material über die im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland kommenden Ehegatten verfüge niemand. Ähnlich äußerte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer und menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck, unter Bezugnahme auf den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG.

Aus der FDP meldete sich deren Innenpolitikexperte Max Stadler zu Wort und stellte in Frage, ob die Bundesregierung tatsächlich nur europarechtliche Anpassungen vornehmen wolle. Es scheine, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Zuwanderungskompromiss von 2004 durch "viele Änderungen, die mit den Vorgaben der EU in keinem Zusammenhang stehen, im Sinne der CDU/CSU 'nachbessern'" wolle.

Der Innenexperte der SPD, Dieter Wiefelspütz, sagte dazu der Nachrichtenagentur Reuters, der Entwurf sei noch nicht mit den Sozialdemokraten abgestimmt. Man sei sich zwar in den Zielen einig, aber noch nicht bei den Instrumenten. "Starre Altersgrenzen halte ich für ein ungeeignetes Instrument", sagte Wiefelspütz und warnte die CDU vor einer generellen Verschärfung des Zuwanderungsrechts.