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Bundesregierung beschließt Visa-Warndateigesetz

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Die Bundesregierung am 25.05.2011 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes beschlossen und damit einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.

Der Gesetzentwurf setzt die am 13. April 2011 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein Visa-Warndateigesetz sowie für ein Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visumverfahren für Sicherheitszwecke um.

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärt hierzu: "Das Gesetz wird die im Visumverfahren bereits bestehenden Prüfmöglichkeiten sinnvoll ergänzen und die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem beschlossenen Datenabgleichsverfahren auch den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren in Bezug auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung getragen wird."

Für das neue Datenabgleichsverfahren wird beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisationseinheit eingerichtet, bei der künftig Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.

Die darüber hinaus beschlossene Visa-Warndatei wird künftig die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Sicherheitsbehörden haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die in dieser Datei gespeicherten Daten; eine Ausnahme gilt lediglich für die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzübergreifenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und Rücknahme von Visa an den Grenzen. In der Datei gespeichert werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige Referenzpersonen, die mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug oder mit konkreten sonstigen rechtswidrigen Verhaltensweisen wie insbesondere falschen Angaben im Visumverfahren aufgefallen sind.