Am 1. Juli 2011 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. Nr. 33 vom 30.06.2011, Seite 1266).
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Am 1. Juli 2011 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. Nr. 33 vom 30.06.2011, Seite 1266).