Nachrichten Asylrecht

Nachrichten zum deutschen und internationalen Asylrecht sowie zu Flucht und Vertreibung

Das Bundesamt verschickt in allen Dublin-Verfahren unter Verweis auf § 80 Abs. 4 VwGO die Mitteilung, dass derzeit keine Dublin-Überstellungen erfolgen werden. Es beruft sich insoweit auf eine Mitteilung des Bundesamtes über die Vollzugsaussetzung in Dublin-Verfahren vom 18. März 2020, das an die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe gerichtet war .

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen aufgehoben, weil die Entscheidung den türkischen Antragsteller in seinem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, weil trotz gewichtiger Anhaltspunkte nicht aufklärt wurde, ob einem Betroffenen im Falle der Abschiebung Folter oder unmenschliche Haftbedingungen drohen (BVerfG, B. v. 18.12.2017 – 2 BvR 2259/17 – )

Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 13. Oktober 2017 im Fall eines afghanischen Staatsangehörigen entschieden, dass diesem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird und damit das Urteil der ersten Instanz geändert. Der Kläger war im Dezember 2015 nach Deutschland gekommen. Er stammt aus der zur Provinz Kabul benachbarten Provinz Laghman (Az. A 11 S 512/17).

Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn zu erteilen, der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte (VG Berlin, Urteil vom 7. November 2017, VG 36 K 92.17 V). Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde von März 2016 bis März 2018 ausgesetzt. Das Verfahren wird begleitet von JUMEN e.V. - Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland und unterstützt durch den Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V..

Erstmals seit Januar 2014 liegt die Zahl der offenen Asylverfahren wieder unter 100.000 und zeigt den konstanten Abbau der anhängigen Verfahren. "Wir haben in diesem Jahr gut 515.000 Asylverfahren entschieden und damit vielen asylsuchenden Menschen die Gewissheit gegeben, ob sie in Deutschland bleibeberechtigt sind oder nicht. Dabei arbeiten wir zügig – im Schnitt erhält jeder Antragsteller aus 2017 innerhalb von zwei Monaten seinen Bescheid", erläutert die Präsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt.

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