OLG Celle - 22 W 44/09 - Beschluss vom 18.11.2009

OLG Celle - 22 W 44/09 - Beschluss vom 18.11.2009
Fristenlauf für sofortige Beschwerde nach ordnungsgemäßer Bekanntgabe bei Abschiebungshaft
  1. Zur Amtsermittlungspflicht (§ 12 FGG) im Beschwerdeverfahren bei Entscheidung, die auf letztlich formalen bzw. prozessualen Gründen beruht.
  2. Zur ordnungsgemäßen Bekanntgabe nach § 22 I FGG, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers und Aushändigung einer Abschrift der Entscheidung unter Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung auf Wunsch.
  3. Zur Bekanntgabepflicht durch einen Richter.

Die Kommentierung bezieht sich auch vergleichend auf das neue FamFG.

Dateiname: haft_olg-celle_ordnungsgemaesse-bekanntgabe1_181109.pdf
Dateigröße: 305.4 KB
Erstellungsdatum: 03.12.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009