OLG Zweibrücken - 3 W 129/09 - Beschluss vom 18.08.09

OLG Zweibrücken - 3 W 129/09 - Beschluss vom 18.08.09
  1. Zum mangelnden Rechtsschutzinteresse der haftantragstellenden Behörde im Rahmen der sofortigen weiteren Beschwerde zu einer bereits erledigten Haftanordnung (Überholung).
  2. Zur Anhörung des Verfahrensbevollmächtigten bei untergetauchtem Mandanten.
  3. Erneut zur richterfreien Ausschreibung eines untergetauchten Betroffenen nach
    § 50 Abs. 7 AufenthG
    und der Möglichkeit der Ergreifung des Ausländers gemäß
    § 62 Abs. 4 AufenthG
    . Die Kommentierung wurde aufgrund eines redaktionellen Versehens am 28.08.2009 korrigiert. Seite 3 wurde ausgetauscht.
Dateiname: haft_olg-zweibruecken-62-iv_effektive-planung_180809_mnet.pdf
Dateigröße: 2.26 MB
Erstellungsdatum: 28.08.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 14.11.2009