Die neue Fiktionsbescheinigung nach § 11 Abs. 4 FreizügG/EU

Seit dem 24. November 2020 ist das neue Freizügigkeitsgesetz/EU in Kraft. Mit § 11 Abs. 4 FreizügG/EU wurde eine Fiktionsbescheinigung eingeführt, die eine Reihe von Frage aufwirft, die in dem Webinar behandelt werden.

Folgende Fragen werden im Online-Seminar behandelt:

  • Was sind die Unterschiede zu einer Fiktionsbescheinigung im normalen Aufenthaltsrecht?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Fiktionsbescheinigung ausstellen zu können?
  • Welche Vorteile bringt die Fiktionsbescheinigung?
  • Was ist bei Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung zu beachten?

Das Online-Seminar wird 20 Minuten Ihrer Zeit beanspruchen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein.

Nach der Anmeldung erhalten Sie mindestens drei Seminartermine angeboten. Wenn keiner der Termine Ihnen zusagt, so können Sie sich einfach später noch einmal anmelden. Hinweis: Der nächste Termin, der Ihnen angeboten wird, findet innerhalb der ersten Stunde nach erfolgter Anmeldung statt.

Sie möchten an dem Online-Seminar teilnehmen, ohne die Mitgliedschaft Plus zu erwerben?

Dann bestellen Sie einfach direkt über den Kontakt im Impressum das Seminar für 39,00 € zzgl. USt.

Bitte teilen Sie bei der Bestellung mit, ob sie eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten wollen, da hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € zzgl. USt erhoben wird.

Für Fachanwälte im Arbeitsrecht sowie Fachanwälte im Migrationsrecht besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zu erhalten. Bitte beachten Sie insoweit die nachfolgenden Hinweise:

  • Sie erhalten unmittelbar am Ende des Online-Seminars die Möglichkeit, eine Leistungskontrolle in Form eines pdf-Dokuments herunterzuladen. Diese müssen Sie ausfüllen und an Migrationsrecht.net GmbH per E-Mail übermitteln.
  • Für die Bearbeitung der Lernerfolgskontrolle ist ein Betrag in Höhe von 40,00 € zu entrichten.
  • Haben Sie die Leistungskontrolle bestanden, erhalten Sie die Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zugesandt.
  • Die Entscheidung über die Anerkennung der Bescheinigungen liegt bei den Rechtsanwaltskammern.

Ihr Dozent: Dr. Klaus Dienelt

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