Fehlervermeidung bei der Ermessensausübung bei einem Einreise- und Aufenthaltsverbot

Auch für einfache Mitglieder zugänglich!

Das Verhängen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG gehört zu den typischen Bestandteilen ausländerrechtlicher Verfügungen. Daher sind Fehler bei der Ermessensausübung besonders problematisch, da sie zu kostenpflichtigen Aufhebungen durch das Verwaltungsgericht führen können.

Folgende Fragen werden im Online-Seminar behandelt:

  • Rechtsschutz gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot,
  • Anforderungen an die Ermessensbetätigung,
  • Bedeutung von Integrationsmerkmalen (deutsche Sprache, Schulausbildung) bei der Fristbestimmung,
  • Rechtmäßigkeit pauschalierter Fristen für die Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots (etwa 30 Monate) und
  • Heilung von Ermessensfehlern.

Das Online-Seminar wird nur 35 Minuten Ihrer Zeit beanspruchen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein.

Nach der Anmeldung erhalten Sie mindestens drei Seminartermine angeboten. Wenn keiner der Termine Ihnen zusagt, so können Sie sich einfach später noch einmal anmelden. Hinweis: Der nächste Termin, der Ihnen angeboten wird, findet innerhalb der ersten Stunde nach erfolgter Anmeldung statt.

Sie möchten an dem Online-Seminar teilnehmen, ohne Mitglied bei Migrationsrecht.net zu werden oder eine Mitgliedschaft Plus zu erwerben?

Dann bestellen Sie einfach direkt über den Kontakt im Impressum das Seminar für 29,00 € zzgl. USt.

Für Fachanwälte im Arbeitsrecht sowie Fachanwälte im Migrationsrecht besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zu erhalten. Bitte beachten Sie insoweit die nachfolgenden Hinweise:

  • Sie müssen sich mit Migrationsrecht.net per E-Mail in Verbindung setzen.
  • Für die Bearbeitung der Lernerfolgskontrolle ist ein Betrag in Höhe von 40,00 € zu entrichten.
  • Haben Sie die Leistungskontrolle bestanden, erhalten Sie die Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zugesandt.
  • Die Entscheidung über die Anerkennung der Bescheinigungen liegt bei den Rechtsanwaltskammern.

Ihr Dozent: Dr. Klaus Dienelt

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