Neuregelung zu nahestehenden Personen im Freizügigkeitsrecht

Seit dem 24. November 2020 ist das neue Freizügigkeitsgesetz/EU in Kraft. Mit § 3a FreizügG/EU wurde eine Regelung für nahestehende Personen eingeführt, die eine Reihe von Frage aufwirft, die in dem Webinar behandelt werden.

Folgende Fragen werden im Online-Seminar behandelt:

  • Warum wurde die Regelung des § 3a FreizügG/EU eingeführt?
  • Welche Personengruppen werden von der Neuregelung erfasst?
  • Handelt es sich um ein deklaratorisches Recht oder wird ein Aufenthaltsrecht durch Verwaltungsakt verliehen?
  • Wie werden Verwandte der Seitenlinien von Familienangehörigen unterschieden?
  • Was versteht man unter Pflegekindverhältnis?
  • Was sind de facto-Lebenspartner?
  • Welche Rechte vermittelt das Erleichterungsgebot?
  • Sind die allgemeine Erteilungsvoraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes anwendbar?

Das Online-Seminar wird 1 Stunde Ihrer Zeit beanspruchen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein.

Nach der Anmeldung erhalten Sie mindestens drei Seminartermine angeboten. Wenn keiner der Termine Ihnen zusagt, so können Sie sich einfach später noch einmal anmelden. Hinweis: Der nächste Termin, der Ihnen angeboten wird, findet innerhalb der ersten Stunde nach erfolgter Anmeldung statt.

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Für Fachanwälte im Arbeitsrecht sowie Fachanwälte im Migrationsrecht besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zu erhalten. Bitte beachten Sie insoweit die nachfolgenden Hinweise:

  • Sie erhalten unmittelbar am Ende des Online-Seminars die Möglichkeit, eine Leistungskontrolle in Form eines pdf-Dokuments herunterzuladen. Diese müssen Sie ausfüllen und an Migrationsrecht.net GmbH per E-Mail übermitteln.
  • Haben Sie die Leistungskontrolle bestanden, erhalten Sie die Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zugesandt.
  • Die Entscheidung über die Anerkennung der Bescheinigungen liegt bei den Rechtsanwaltskammern.

Ihr Dozent: Dr. Klaus Dienelt

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