Einreise- und Aufenthalt von Positivstaatern - Europarecht in der Praxis

Die komplexen unionsrechtlichen Regelungen zur Einreise und Aufenthalt von Positivstaatern werfen in der Praxis viele Fragen auf. Die Abgrenzung der maßgeblichen Vorschriften der EU-VisumVO, des SDÜ und des SGK erfolgen häufig fehlerhaft, was die Rechtswidrigkeit ausländerrechtlicher Verfügungen zur Folge haben kann. Auch die nationalen Bestimmungen, mit denen das Unionsrecht mit dem nationalen Recht verzahnt wird, werden nicht richtig angewendet, sodass es immer wieder zu rechtlichen Fehleinschätzungen kommt.

Folgende Fragen werden im Online-Seminar behandelt:

  • Herausarbeiten der wichtigsten Grundsätze der unionsrechtlichen Einreise- und Aufenthaltsregelungen.
  • Fehlervermeidung bei der Abgrenzung der EU-VisumVO und des Schengener-Durchführungsübereinkommens (SDÜ).
  • Konkretisierung des Anwendungsbereichs des Art. 20 SDÜ.
  • Darstellung der Verzahnung des Unionsrechts mit dem Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung.
  • Praxistaugliche Hinweise zur Anwendung der maßgeblichen unionsrechtlichen Regelungen des Schengener-Grenzkodexes (SGK).
  • Heilung von Visumverstößen von Positivstaatern.

Das Online-Seminar wird 1 Stunde 10 Minuten Ihrer Zeit beanspruchen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein.

Nach der Anmeldung erhalten Sie mindestens drei Seminartermine angeboten. Wenn keiner der Termine Ihnen zusagt, so können Sie sich einfach später noch einmal anmelden. Hinweis: Der nächste Termin, der Ihnen angeboten wird, findet innerhalb der ersten Stunde nach erfolgter Anmeldung statt.

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Für Fachanwälte im Arbeitsrecht sowie Fachanwälte im Migrationsrecht besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zu erhalten. Bitte beachten Sie insoweit die nachfolgenden Hinweise:

  • Sie erhalten unmittelbar am Ende des Online-Seminars die Möglichkeit, eine Leistungskontrolle in Form eines pdf-Dokuments herunterzuladen. Diese müssen Sie ausfüllen und an Migrationsrecht.net GmbH per E-Mail übermitteln.
  • Für die Bearbeitung der Lernerfolgskontrolle ist ein Betrag in Höhe von 40,00 € zu entrichten.
  • Haben Sie die Leistungskontrolle bestanden, erhalten Sie die Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zugesandt.
  • Die Entscheidung über die Anerkennung der Bescheinigungen liegt bei den Rechtsanwaltskammern.

Ihr Dozent: Dr. Klaus Dienelt

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