OVG Hamburg - 4 Bs 213/10 - Beschluss vom 16.11.2010

OVG Hamburg - 4 Bs 213/10 - Beschluss vom 16.11.2010

Ein Aufenthaltstitel, der einem Ausländer von der deutschen Auslandsvertretung mit Zustimmung der Ausländerbehörde in Form eines nationalen Visums nach § 6 Abs. 4 AufenthG und nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilt worden ist, stellt unabhängig von der formalen Kategorisierung in §§ 4 Abs. 1 Satz Nr. 1 und 2, 6 Abs. 4 AufenthG eine "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG dar.

Dateiname: mnet_ovg-hamburg_nationales-viusm-at-i.s.v.-31-i1_161110.pdf
Dateigröße: 112.91 KB
Erstellungsdatum: 24.12.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 24.12.2010