Die I Kammer des EGMR hatte in der Rechtssache Kaya gegen Deutschland mit Urteil vom 28.6.2007 (Bsw. Nr. 31.753/02) über die Ausweisung eines straffälligen Migranten zweiter Generation wegen Drogendelikten ua und der Vereinbarkeit mit dem Schutz des Privatlebens zu entscheiden.